Frauen müssen als Prostituierte arbeiten
Prostitution ist seit dem Jahr 2002 nicht mehr sittenwidrig und rechtlich gesehen ein Job wie jeder andere auch. Deshalb dürfen Arbeitsämter arbeitslose Frauen, die von Hartz IV betroffen sind, in den Bereich 'sexueller Dienstleistungen' vermitteln.
Da es keine Untergrenzen bei der Zumutbarkeit von Jobs gibt, 'warum soll dann von einer erwachsenen Frau nicht verlangt werden, ihr Einkommen durch kommerzielles Vögeln zu erzielen', so Mechthild Garweg, Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht.
Der Paragraph im Prostitutionsgesetz, der es verbietet die Frauen zu zwingen, gilt nämlich für Zuhälter. Bisher wurden Frauen zwar nur als Bedienungen an Bordelle vermittelt, aber schon die Ablehnung dieses Jobs kann für die Frauen Konsequenzen haben.
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Hartz IV - Keine Zumutbarkeitsuntergrenze
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Hartz IV - Keine Zumutbarkeitsuntergrenze
Äggl schreib wenigstens die Quelle hinzu, das hast dir doch net selbst ausgedacht oder ?????
Kein Schwanz ist so hart wie das Leben
Horst Schimanski
Horst Schimanski
Hartz IV - Keine Zumutbarkeitsuntergrenze
Es gibt wirklich so einen Fall, wo die Arbeitsangentur eine Frau vermitteln wollte in dieses Gewerbe. Ich glaube, dass ich darüber in der Zeitung gelesen habe. Und im Wirtschaftsunterricht hat das unser Lehrer bestätigen können.
Hartz IV - Keine Zumutbarkeitsuntergrenze
" hat geschrieben:http://www.aev-forum.de/index.php/topic,7871.0.html :wink:
Danke Ronny!
