Ein Foul mit Konsequenzen
Verfasst: 21.04.2005 15:04
AG Freiburg: DEL-Eishockeyprofi nach Foul wegen Körperverletzung verurteilt
Ein Foulspiel in der Deutschen Eishockey-Liga (DEL) hat überraschend zu strafrechtlichen Konsequenzen geführt. Der ehemalige Hannoveraner Profi Peter Jakobsson ist am 20.04.2005 vom Amtsgericht Freiburg wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt worden. Der Schwede hatte im März 2004 im DEL-Abstiegsspiel dem Freiburger Jiri Selenka mit einem Stockschlag den Kiefer mehrfach gebrochen.
Gericht bestätigt Strafbefehl
Selenka fiel nach dem Foul acht Monate aus und erstattete Strafanzeige. Das Gericht erkannte auf bedingten Vorsatz und bestätigte den ergangenen Strafbefehl. Richter Holm Ertelt erklärte in seiner Urteilsbegründung: «Wenn man die Regeln nicht einhält, muss man die Konsequenzen tragen. Es lag ein bewusster Regelverstoß vor, bei der der Schläger als Waffe eingesetzt wurde.» Da jedoch nur ein minder schwerer Fall vorgelegen habe, sei das Gericht unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von 180 Tagessätzen geblieben und habe auf 120 Tagessätze erkannt. Jakobsson ist damit vorbestraft.
Schiedsrichter als Zeuge vernommen
Das Gericht hatte nach einem intensiven Videostudium auch den Schiedsrichter der Partie vom 12.03.2004, Gerhard Lichtnecker, befragt. «Von Anfang an war es sehr giftiges und bösartiges Eishockey in einer aufgeheizten Atmosphäre», erinnerte sich der erfahrene Unparteiische an das zweite von fünf Play-down-Spielen, sprach aber auch von einem «Zusammentreffen unglücklicher Umstände». Freiburg gewann damals mit 6:2, stieg aber mit 1:4 Niederlagen aus der DEL ab.
Zivilrechtliche Ansprüche nicht ausgeschlossen
Selenka zeigte sich mit dem Ausgang zufrieden. «Ich weiß, dass es keine Absicht war, mich so schwer zu verletzen», so sein Kommentar. Ob Selenka auch zivilrechtliche Ansprüche gegen Jakobsson stellen wird, ist noch offen. Nach eigenen Angaben sei ihm durch die lange Verletzungspause ein Vertrag mit einem tschechischen Erstliga-Verein entgangen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, so könnte Selenkas Krankenversicherung dessen Behandlungskosten von etwa 50.000 Euro von Jakobsson zurückfordern.
Jakobsson kündigt Berufung an
Jakobsson und sein Anwalt kritisierten die Entscheidung und kündigten Berufung gegen das Urteil an. «Wenn ich verurteilt werde, dann müsste man in vielen Sportarten von morgens bis abends vor Gericht verhandeln», sagte Jakobsson, der wegen des Fouls von der DEL für acht Spiele gesperrt worden war. Jakobssons Anwalt Jörg Onnasch nannte das Urteil eine «hanebüchene Entscheidung, die Auswirkungen auf viele Sportarten hätte».
beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 21. April 2005 (von Arne Bicker und Marc Zeilhofer, dpa)
Ein Foulspiel in der Deutschen Eishockey-Liga (DEL) hat überraschend zu strafrechtlichen Konsequenzen geführt. Der ehemalige Hannoveraner Profi Peter Jakobsson ist am 20.04.2005 vom Amtsgericht Freiburg wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt worden. Der Schwede hatte im März 2004 im DEL-Abstiegsspiel dem Freiburger Jiri Selenka mit einem Stockschlag den Kiefer mehrfach gebrochen.
Gericht bestätigt Strafbefehl
Selenka fiel nach dem Foul acht Monate aus und erstattete Strafanzeige. Das Gericht erkannte auf bedingten Vorsatz und bestätigte den ergangenen Strafbefehl. Richter Holm Ertelt erklärte in seiner Urteilsbegründung: «Wenn man die Regeln nicht einhält, muss man die Konsequenzen tragen. Es lag ein bewusster Regelverstoß vor, bei der der Schläger als Waffe eingesetzt wurde.» Da jedoch nur ein minder schwerer Fall vorgelegen habe, sei das Gericht unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von 180 Tagessätzen geblieben und habe auf 120 Tagessätze erkannt. Jakobsson ist damit vorbestraft.
Schiedsrichter als Zeuge vernommen
Das Gericht hatte nach einem intensiven Videostudium auch den Schiedsrichter der Partie vom 12.03.2004, Gerhard Lichtnecker, befragt. «Von Anfang an war es sehr giftiges und bösartiges Eishockey in einer aufgeheizten Atmosphäre», erinnerte sich der erfahrene Unparteiische an das zweite von fünf Play-down-Spielen, sprach aber auch von einem «Zusammentreffen unglücklicher Umstände». Freiburg gewann damals mit 6:2, stieg aber mit 1:4 Niederlagen aus der DEL ab.
Zivilrechtliche Ansprüche nicht ausgeschlossen
Selenka zeigte sich mit dem Ausgang zufrieden. «Ich weiß, dass es keine Absicht war, mich so schwer zu verletzen», so sein Kommentar. Ob Selenka auch zivilrechtliche Ansprüche gegen Jakobsson stellen wird, ist noch offen. Nach eigenen Angaben sei ihm durch die lange Verletzungspause ein Vertrag mit einem tschechischen Erstliga-Verein entgangen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, so könnte Selenkas Krankenversicherung dessen Behandlungskosten von etwa 50.000 Euro von Jakobsson zurückfordern.
Jakobsson kündigt Berufung an
Jakobsson und sein Anwalt kritisierten die Entscheidung und kündigten Berufung gegen das Urteil an. «Wenn ich verurteilt werde, dann müsste man in vielen Sportarten von morgens bis abends vor Gericht verhandeln», sagte Jakobsson, der wegen des Fouls von der DEL für acht Spiele gesperrt worden war. Jakobssons Anwalt Jörg Onnasch nannte das Urteil eine «hanebüchene Entscheidung, die Auswirkungen auf viele Sportarten hätte».
beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 21. April 2005 (von Arne Bicker und Marc Zeilhofer, dpa)