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Eigentumswohnung | Frage zur Gemeinschafts-SAT-Anlage

Verfasst: 28.06.2007 14:35
von Lucky
Wer kennt sich da aus?

Also folgendes:

In unserer Wohneinheit sind insgesamt 6 Wohnungen. "Sat.1", "Kabel 1" und "Pro 7" haben vor kurzem ihre Senderfrequenz umgestellt. Seitdem haben wir im Haus bei diesen 3 Sendern schwarze Balken in der Mitte des Fernsehgerätes. Die neuen Frequenzen kommen bei unserer Satellitenanlage leider nicht bis zum jeweiligen Receiver, da ein altes Kabelsystem verbaut ist ("Baum-System").

Lösung: Aufpeppen des alten "Baum-Systemes" oder ein neues (zukunftssicheres) "Stern-System" einbauen lassen. Soweit so gut.

Meine Frage jetzt: Muß ich als Eigentümer bei diesen Umbaumaßnahmen mit zahlen?

Ich denke ja, wenn das alte System nur "aufgepeppt" wird, sprich die vorhanden Kabel können weiterhin benutzt werden und es wird nur ein neuer Verstärker etc. oben auf dem Dach an die Sat-Anlage dazugebaut.

Ich denke nein, wenn ein neues "Stern-System" installiert wird. Bei diesem System müssen die Mechaniker in meine Wohnung, um die neuen Kabel vom Dachboden in die einzelnen Zimmer zu ziehen. Wenn ich das aber nicht will, werden eben nur in die restlichen Wohnungen die neuen Kabel verlegt/gezogen und ich hätte halt Pech. Liege ich da richtig oder muß ich selbst da mitzahlen, obwohl ich das u.U. überhaupt nicht möchte.

Theoretisch als auch praktisch könnte ich mir nämlich in meinen Garten eine eigene SAT-Schüssel stellen, das preislich wesentlich günstiger wäre als ein altes System aufzupeppen bzw. ein neues System zu verlegen...

Kennst sich da jemand rechtlich aus?

Re: Eigentumswohnung | Frage zur Gemeinschafts-SAT-Anlage

Verfasst: 28.06.2007 14:50
von Meister Yoda
bin mir nicht sicher, aber ich denke das kommt wirklich drauf an...

Wenn es eine Eigentümergemeinschaft gibt, muss Du immer das bezahlen was diese beschliesst, nachdem es um Änderungen am Gemeinschaftseigentum geht, da die SAT-Anlage ja allen Eigentümern zusammen gehört... Wenn Du in der Eigentümerversammlung überstimmt wirst musst Du wohl oder übel mitbezahlen...

Re: Eigentumswohnung | Frage zur Gemeinschafts-SAT-Anlage

Verfasst: 28.06.2007 15:01
von Lucky
Wenn es soweit ist, daß man sich für ein Angebot geeinigt hat, dann gibt's eine außerordentliche Eigentümerversammlung.

Ich bin mir eben nur überhaupt nicht sicher ob ich was zahlen muß, daß eigentlich direkt meine Wohnung betrifft und keinerlei Auswirkungen auf die anderen Wohneinheiten hätte. Die müssen mit dem neuen "Stern-System" vom Dachboden in jede einzelne Wohnung, also auch in meine. Wenn ich das nicht möchte, dann könnte ich halt in Zukunft nicht mehr die 3 oben genannten TV-Sender sehen. Angenommen ich hätte nicht mal einen TV-Gerät, warum sollte ich da mitzahlen? Wenn ich nicht will, gehen halt anstatt 6 Kabel nur noch 5 neue Kabel weg.

PS:
Vielleicht sollte ich noch dazusagen, daß sich die Eigentümer selbst aussuchen können, wie viele Anschlüsse sie in der Wohnung neu haben möchten. Ich habe z.B. 3 Sat-Anschlüsse (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Büro/Kinderzimmer). Wenn ich also auswählen kann ob 1, 2 oder 3 Zimmer neu versorgt werden sollen, dann sollte auch die Möglichkeit mit GAR KEINER gegeben sein. Denke ich zumindest.

Re: Eigentumswohnung | Frage zur Gemeinschafts-SAT-Anlage

Verfasst: 28.06.2007 15:31
von Meister Yoda
Ich kenne Fälle, da mussten Eingetümer die neuen Balkonverkleidungen mitbezahlen, obwohl sie keinen Balkon hatte. Weil das alles Gemeinschaftseigentum ist.

Re: Eigentumswohnung | Frage zur Gemeinschafts-SAT-Anlage

Verfasst: 28.06.2007 16:39
von Ronny(etc)
Meister Yoda hat geschrieben: bin mir nicht sicher, aber ich denke das kommt wirklich drauf an...

Wenn es eine Eigentümergemeinschaft gibt, muss Du immer das bezahlen was diese beschliesst, nachdem es um Änderungen am Gemeinschaftseigentum geht, da die SAT-Anlage ja allen Eigentümern zusammen gehört... Wenn Du in der Eigentümerversammlung überstimmt wirst musst Du wohl oder übel mitbezahlen...
Stimmt so!

Re: Eigentumswohnung | Frage zur Gemeinschafts-SAT-Anlage

Verfasst: 28.06.2007 16:53
von Savoia73
Sobald die Eigentümergemeinschaft beschliesst, eine neue Anlage zu bauen oder die bestehende zu reparieren, musst auch Du mitzahlen.

Auch wenn Du es nicht willst. ;-)

Bin selber Eigentümer. Muss für einen Aufzug zahlen obwohl meine Wohnung im EG ist....... :icon_evil:

Da kann man nichts dagegeg machen.

Re: Eigentumswohnung | Frage zur Gemeinschafts-SAT-Anlage

Verfasst: 28.06.2007 17:04
von Meister Yoda
Savoia73 hat geschrieben:Bin selber Eigentümer. Muss für einen Aufzug zahlen obwohl meine Wohnung im EG ist....... :icon_evil:
na Du kannst ja schliesslich in Keller fahren :-)

Re: Eigentumswohnung | Frage zur Gemeinschafts-SAT-Anlage

Verfasst: 28.06.2007 19:41
von Manne
Ich würde Lucky raten das Sternsystem mitzubezahlen, sonst ist die nächste Sackgasse vorprogrammiert, früher oder später....

Re: Eigentumswohnung | Frage zur Gemeinschafts-SAT-Anlage

Verfasst: 29.06.2007 06:46
von Lucky
Manne hat geschrieben: Ich würde Lucky raten das Sternsystem mitzubezahlen, sonst ist die nächste Sackgasse vorprogrammiert, früher oder später....
Mache ich ja auch. Die Frage ansich hat mich aber trotzdem interessiert. ;-) Übrigens ist es gar nicht sooo sicher, daß dieses Stern-System überhaupt verbaut werden kann. Anscheinend sind die Leitungsschächte- bzw. Rohre ziemlich eng und/oder klein. Wir werden sehen.

Re: Eigentumswohnung | Frage zur Gemeinschafts-SAT-Anlage

Verfasst: 29.06.2007 09:57
von Goldfich
[quote="Lucky "]
Mache ich ja auch. Die Frage ansich hat mich aber trotzdem interessiert. ]

Im schlechtesten Fall müssen im Treppenhaus auf Putz Kabelkanäle gezogen werden.

Sternstruktur ist nicht schlecht, wenn sowas kostengünstig gemacht werden kann, würde ich dir das auf jeden Fall empfehlen. Der Digitalisierung & Co bekommst du mit der Leistung des Bestandskabelnetzes immer mehr Probleme. "Stern" ist halt der aktuelle Stand der Technik !

Gemeinschaftseigentum heißt "mitgehangen, mitgefangen" Da biste immer bei den dümmsten Beschlüssen dabei, und kannst nicht dagagen tun wenn es die Mehrheit will. Außer natürlich bei baulichen Veränderungen oder Verstösse gegen die "Sitte"