Seite 1 von 1

SEK nimmt Vergewaltiger fest

Verfasst: 29.12.2007 14:48
von kini#8

Re: SEK nimmt Vergewaltiger fest

Verfasst: 29.12.2007 14:56
von Gonzalles
Langsam fangen jetzt alle an zu verblöden.

Und es wird immer schlimmer.... :?

Re: SEK nimmt Vergewaltiger fest

Verfasst: 29.12.2007 15:02
von Saku Koivu
Frisch aus dem Knast und dann gleich wieder rein. Achja, Haftstrafen schrecken einfach ungemein ab...

Was ist eigentlich "einschlägig"? "...der bereits vielfach, aber nicht einschlägig polizeilich in Erscheinung getreten war..." wenn ich sowas schon lese, dann bekomm ich soooo nen Hals!

Re: SEK nimmt Vergewaltiger fest

Verfasst: 29.12.2007 15:02
von Schmiddi
Nur noch blöde auf der Welt. Jetzt kommen sie schon nach Augsburg :icon_evil: :icon_evil: :cry:

Re: SEK nimmt Vergewaltiger fest

Verfasst: 29.12.2007 15:13
von Augsburger Punker
Saku Koivu hat geschrieben: Frisch aus dem Knast und dann gleich wieder rein. Achja, Haftstrafen schrecken einfach ungemein ab...

Was ist eigentlich "einschlägig"? "...der bereits vielfach, aber nicht einschlägig polizeilich in Erscheinung getreten war..." wenn ich sowas schon lese, dann bekomm ich soooo nen Hals!
"nicht einschlägig" bedeutet, daß er bisher andere Sachen (Diebstahl, Körperverletzung o.a.) ausgefressen hatte, und dies sein erster sexueller Übergriff war

Re: SEK nimmt Vergewaltiger fest

Verfasst: 29.12.2007 15:49
von Agentmaxx
Natürlich werden nicht automatisch weniger Straftaten begangen nur weil das Strafmaß höher ist, aber manchmal - und hier is wieder einer dieser Fälle - da glaubt man fast, dass die Insassen nachdem sie freigelassen werden nur eines im Sinn haben: GANZ SCHNELL WIEDER REINKOMMEN. Vielleicht wollen die garnimmer raus. Falls ja sollte so einer doch einfach ohne Umwege eines Verbrechens direkt zur Polizei gehen und betteln dass er wieder rein darf.

Hätten doch alle was davon. Er is wieder da wo er hin will und der Rest kann in Frieden leben.

Übrigens....bin mal gespannt ob der auch wieder nach Jugendstrafrecht bestraft wird. Falls ja können wir ja noch früher mit der nächsten Straftat rechnen....nennt man das Effizienz?

Re: SEK nimmt Vergewaltiger fest

Verfasst: 01.01.2008 20:03
von Mr. Blubb
Ab 21 gilt grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht.

Re: SEK nimmt Vergewaltiger fest

Verfasst: 01.01.2008 20:14
von Agentmaxx
Mr. Blubb hat geschrieben: Ab 21 gilt grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht.
Das ändert natürlich alles! :-|

Re: SEK nimmt Vergewaltiger fest

Verfasst: 09.01.2008 23:51
von Akuram
Mr. Blubb hat geschrieben: Ab 21 gilt grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht.
Nein!

Re: SEK nimmt Vergewaltiger fest

Verfasst: 09.01.2008 23:56
von Majaa
Akuram hat geschrieben: Nein!
Grundsätzlich schon, da hat er völlig recht !
Aber wird verminderte reife oder sonstiger schmarrn festgestellt,
KANN nach jugendstrafrecht verurteilt werden,
das ist der knackpunkt den du warscheinlich meinst .

mfg Majaa