Bankangestellte unter uns?
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Bankangestellte unter uns?
Ich hätte da mal eine Frage:
Was ergeben 4100 Reichsmark umgerechnet in Euro?
Das Landesausgleichsamt verweigert der Alleinerbin den Zugriff zum Sparbuch. Deshalb interessiert es mich, ob es überhaupt Sinn macht, sich darum zu streiten.
Danke, Gruß Ronny!
Was ergeben 4100 Reichsmark umgerechnet in Euro?
Das Landesausgleichsamt verweigert der Alleinerbin den Zugriff zum Sparbuch. Deshalb interessiert es mich, ob es überhaupt Sinn macht, sich darum zu streiten.
Danke, Gruß Ronny!
- Rigo Domenator
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@ronny
nur bedingt, die Kaufkraftangabe ist schließlich nur eine fikitve Größe, da es faktisch die Reichsmark längst nicht mehr (als gesetzl. Zahlungsmittel) gibt.
Bei der Wäh.reform 1948 -und Einführung der Bank dt.Länder- konnte man für 400 RM das berühmte Kopfgeld von 40,- DM eintauschen; 2 od. 3 Mt. später nochmal 200 RM in 20,- DM. Institutionelle -v.a. von NSDAP und Umfeld- Gelder wurden m.W. komplett gestrichen. Privates u. geschäftl. Geldvermögen mußte bis zu einem bestimmten Termin ( Juni 48 ?) auf Bankkonto eingezahlt od. sonstwie gemeldet sein. Anschließende Umrechnung war ziemlich kompliziert, da jew. ein Teil bis 1954 gesperrt bleiben mußte. Faktisch lief es auf einen Wechselkurs von rund 6,- DM für 100 RM hinaus.
Da kein Bargeldtausch vorliegt und zudem die Frist dafür seit rd. 60 J. abgelaufen ist, würde ich sagen : 6 - 6,50 DM x 41 = ca. 265,- DM : 1,95583 wären rund 135,- EURO . Ohne Gebühren, sofern überhaupt noch rechtl. Grundlage für Rückumtausch besteht. Riesenmanko ist auch die lange Zeit, die jeden gesetzl. vorgeschriebenen Aufbewahrungszeitraum sprengt. Daher ist kaum nachvollziehbar, ob das Guthaben seinerzeit nicht doch automatisch umgewandelt worden ist (betreffendes Konto vielleicht zwztl. längst aufgelöst), lediglich die Abgabe des Sparbuches wurde die Jahre über vergessen.
Hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen.
-greenhorn-
nur bedingt, die Kaufkraftangabe ist schließlich nur eine fikitve Größe, da es faktisch die Reichsmark längst nicht mehr (als gesetzl. Zahlungsmittel) gibt.
Bei der Wäh.reform 1948 -und Einführung der Bank dt.Länder- konnte man für 400 RM das berühmte Kopfgeld von 40,- DM eintauschen; 2 od. 3 Mt. später nochmal 200 RM in 20,- DM. Institutionelle -v.a. von NSDAP und Umfeld- Gelder wurden m.W. komplett gestrichen. Privates u. geschäftl. Geldvermögen mußte bis zu einem bestimmten Termin ( Juni 48 ?) auf Bankkonto eingezahlt od. sonstwie gemeldet sein. Anschließende Umrechnung war ziemlich kompliziert, da jew. ein Teil bis 1954 gesperrt bleiben mußte. Faktisch lief es auf einen Wechselkurs von rund 6,- DM für 100 RM hinaus.
Da kein Bargeldtausch vorliegt und zudem die Frist dafür seit rd. 60 J. abgelaufen ist, würde ich sagen : 6 - 6,50 DM x 41 = ca. 265,- DM : 1,95583 wären rund 135,- EURO . Ohne Gebühren, sofern überhaupt noch rechtl. Grundlage für Rückumtausch besteht. Riesenmanko ist auch die lange Zeit, die jeden gesetzl. vorgeschriebenen Aufbewahrungszeitraum sprengt. Daher ist kaum nachvollziehbar, ob das Guthaben seinerzeit nicht doch automatisch umgewandelt worden ist (betreffendes Konto vielleicht zwztl. längst aufgelöst), lediglich die Abgabe des Sparbuches wurde die Jahre über vergessen.
Hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen.
-greenhorn-


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Vom Finanzministerium Schleswig-Holstein wurde uns 1991 bestätigt, das besagtes Sparkonto noch existet ist und von einem Treuhänder verwahrt wird/wurde.
Laut deren Schreiben hätten wir keinen Anspruch auf Ausgleich, weil wir im Gebiet der ehemaligen DDR lebten. Dem ist ja schon lange nicht mehr so. Wir versuchen es einfach nochmal.
Gruß, Ronny!
Laut deren Schreiben hätten wir keinen Anspruch auf Ausgleich, weil wir im Gebiet der ehemaligen DDR lebten. Dem ist ja schon lange nicht mehr so. Wir versuchen es einfach nochmal.
Gruß, Ronny!
Ronny(etc) hat geschrieben:Vom Finanzministerium Schleswig-Holstein wurde uns 1991 bestätigt, das besagtes Sparkonto noch existet ist und von einem Treuhänder verwahrt wird/wurde.
Laut deren Schreiben hätten wir keinen Anspruch auf Ausgleich, weil wir im Gebiet der ehemaligen DDR lebten. Dem ist ja schon lange nicht mehr so. Wir versuchen es einfach nochmal.
Gruß, Ronny!
1991 sagte man man kann dir nicht helfen weil du aus den neuen Ländern kommst? Was geht bei denen denn???
Hätten se das 81 gesagt wärs nachvollziehbarer, weil da war es noch ein anderer Staat. Aber 91....
@ ronny
Bekanntlich blockierten 1948 die Sowjets die Konferenz der Siegermächte und damit den Allierten Kontrollrat, worauf die weitere Entwicklung in West- und Ostdeutschland unterschiedlich verlief. Die geschilderte Währungsreform mit DM-Einführung in den westl. Besatzungszonen hat die Russen ziemlich "angefressen", Berlin-Blokade mit anschließ. Luftbrücke, Rosinenbomber etc. und de facto die wirtschaftliche Spaltung Deutschlands war die Folge.
Daraufhin fand in der sowjet.Besatzungszone eine eigene Währungsreform statt, die recht chaotisch verlief, Details sind mir aber nicht bekannt (insbes. Umrechn.Kurs). Soweit mal der Hintergrund.
Zur Sache :
Soweit mir bekannt, ist die damalige gesetzliche Grundlage zumindest in wesentlichen Teilen zwar noch immer in Kraft, wie es nach 60 J. mit der tatsächlichen rechtlichen Anwendbarkeit aussieht, ist eine andere Frage. Desweiteren sind zwischenzeitliche, dem widersprechende Gesetze/ Rechtssprechungen durchaus möglich. Aus meiner Sicht ist aber der eigentliche Knackpunkt : kann in diesem Fall nach besagter Abspaltung/seperater deutscher Staat uva. eigener Wäh.reform überhaupt westdeutsches Recht beansprucht werden (sofern es bestünde) ?
Knifflige Angelegenheit da unklare Rechtslage. Ob Du Dir d a s für einen Betrag unter 500 € antun willst ... Falls ja, wünsche ich Dir viel Glück. Kannst ja gelegentlich Info geben.
Gruss
-greenhorn-
Bekanntlich blockierten 1948 die Sowjets die Konferenz der Siegermächte und damit den Allierten Kontrollrat, worauf die weitere Entwicklung in West- und Ostdeutschland unterschiedlich verlief. Die geschilderte Währungsreform mit DM-Einführung in den westl. Besatzungszonen hat die Russen ziemlich "angefressen", Berlin-Blokade mit anschließ. Luftbrücke, Rosinenbomber etc. und de facto die wirtschaftliche Spaltung Deutschlands war die Folge.
Daraufhin fand in der sowjet.Besatzungszone eine eigene Währungsreform statt, die recht chaotisch verlief, Details sind mir aber nicht bekannt (insbes. Umrechn.Kurs). Soweit mal der Hintergrund.
Zur Sache :
Soweit mir bekannt, ist die damalige gesetzliche Grundlage zumindest in wesentlichen Teilen zwar noch immer in Kraft, wie es nach 60 J. mit der tatsächlichen rechtlichen Anwendbarkeit aussieht, ist eine andere Frage. Desweiteren sind zwischenzeitliche, dem widersprechende Gesetze/ Rechtssprechungen durchaus möglich. Aus meiner Sicht ist aber der eigentliche Knackpunkt : kann in diesem Fall nach besagter Abspaltung/seperater deutscher Staat uva. eigener Wäh.reform überhaupt westdeutsches Recht beansprucht werden (sofern es bestünde) ?
Knifflige Angelegenheit da unklare Rechtslage. Ob Du Dir d a s für einen Betrag unter 500 € antun willst ... Falls ja, wünsche ich Dir viel Glück. Kannst ja gelegentlich Info geben.
Gruss
-greenhorn-

