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!!! Weg frei für bundesweite heimliche Online-Durchsuchungen !!!
- Saku Koivu
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!!! Weg frei für bundesweite heimliche Online-Durchsuchungen !!!
"Die große Koalition hat sich nach zähen Verhandlungen auf die umstrittene Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) verständigt. Die präventiven Befugnisse der Wiesbadener Polizeibehörde zur Terrorabwehr werden demnach stark ausgebaut. Neben Kompetenzen etwa zur bundesweiten Rasterfahndung, zur "vorsorglichen" Telekommunikationsüberwachung nebst dem Abhören von Internet-Telefonie direkt vor oder nach einer Verschlüsselung, zur Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten oder zum Einsatz des großen Lausch- und Spähangriffs mit Mini-Kameras und Mikrofonen enthält das umfangreiche Vorhaben auch die Lizenz für heimliche Online-Durchsuchungen."
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Hab ich jetzt in der vorliegenden Form ehrlich gesagt kein Problem damit. Ein Richter stellt die nötige richterliche Anordnung nur aus, wenn ein tatsächlich begründeter Anfangsverdacht besteht (sprich: ausreichend Indizienbeweise vorliegen). Damit ist das ganze mit Hausdurchsuchungen gleichzustellen.
Mein Haus wurde noch nie durchsucht. Ich gehe mal davon aus, dass es sich mit meiner Festplatte ähnlich verhalten wird. Man muss sich halt nur rechtschaffen verhalten und einem Richter keinen Grund geben, den Durchsuchungsbefehl auszustellen.
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- Saku Koivu
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Gelesen haste den Bericht wohl nicht...Ratman hat geschrieben:Hab ich jetzt in der vorliegenden Form ehrlich gesagt kein Problem damit. Ein Richter stellt die nötige richterliche Anordnung nur aus, wenn ein tatsächlich begründeter Anfangsverdacht besteht (sprich: ausreichend Indizienbeweise vorliegen). Damit ist das ganze mit Hausdurchsuchungen gleichzustellen.
Mein Haus wurde noch nie durchsucht. Ich gehe mal davon aus, dass es sich mit meiner Festplatte ähnlich verhalten wird. Man muss sich halt nur rechtschaffen verhalten und einem Richter keinen Grund geben, den Durchsuchungsbefehl auszustellen.
"Bei verdeckten Online-Durchsuchungen behält das Papier der Koalition weiter das Prinzip aus dem Regierungsvorschlag bei, dass der BKA-Präsident eine Eilbefugnis für die Anordnung der Maßnahme in besonderen Gefährdungssituationen erhält. Normalerweise soll das Instrument nur nach richterlicher Genehmigung eingesetzt werden dürfen."
Btw. woher bist du so sicher das die nicht bei dir waren?
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Da hab ich doch trotzdem nichts zu befürchten wenn ich mich benehme....Saku Koivu hat geschrieben:Gelesen haste den Bericht wohl nicht...
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Btw. woher bist du so sicher das die nicht bei dir waren?
- Saku Koivu
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Das dieses Gesetz gegen unsere Verfassung verstösst scheint euch ja ziemlich egal zu sein...Rigo Kaka hat geschrieben:Da hab ich doch trotzdem nichts zu befürchten wenn ich mich benehme....
Und versuch mal zu beweisen, das etwas was auf deinem Rechner liegt nicht von dir kommt.
Und Bilder von euren Kindern würde ich am besten sofort vernichten - da habt ihr schneller ne Kipoklage am Hals als euch lieb ist.
Ausserdem, woher wisst ihr wer hier im Forum was auf dem Rechner hat? Eine Verbindung ist schneller hergestellt als ihr denken könnt.
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Nochmal: Baue ich keine Scheiße durchsucht auch keiner meinen Rechner. Also kanns mir doch schnurzpups sein.Saku Koivu hat geschrieben:Das dieses Gesetz gegen unsere Verfassung verstösst scheint euch ja ziemlich egal zu sein...
Und versuch mal zu beweisen, das etwas was auf deinem Rechner liegt nicht von dir kommt.
Und Bilder von euren Kindern würde ich am besten sofort vernichten - da habt ihr schneller ne Kipoklage am Hals als euch lieb ist.
Ausserdem, woher wisst ihr wer hier im Forum was auf dem Rechner hat? Eine Verbindung ist schneller hergestellt als ihr denken könnt.
Ist ebenfalls nichts anderes, als bei Hausdurchsuchungen. Bei besonderen Gefährdungssituationen dürfen die auch sofort in Dein Haus.Saku Koivu hat geschrieben:Gelesen haste den Bericht wohl nicht...
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Btw. woher bist du so sicher das die nicht bei dir waren?
Aber wie Rigo Kaka schon schrub: Wenn ich mich benehme, habe ich nichts zu befürchten.
Und was das mit den Fotos der eigenen Kinder anbelangt: Paranoia?
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Golden Brett
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Generell sind deine Bedenken gegen diesen Beschluss schon nachzuvollziehen (zumindest ansatzweise), aber das halte ich mal für absoluten Quatsch!Saku Koivu hat geschrieben:Das dieses Gesetz gegen unsere Verfassung verstösst scheint euch ja ziemlich egal zu sein...
Und versuch mal zu beweisen, das etwas was auf deinem Rechner liegt nicht von dir kommt.
Und Bilder von euren Kindern würde ich am besten sofort vernichten - da habt ihr schneller ne Kipoklage am Hals als euch lieb ist.
Ausserdem, woher wisst ihr wer hier im Forum was auf dem Rechner hat? Eine Verbindung ist schneller hergestellt als ihr denken könnt.
- Saku Koivu
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Nein. Google einfach selbst nach "neues Sexualstrafrecht".Ratman hat geschrieben:Ist ebenfalls nichts anderes, als bei Hausdurchsuchungen. Bei besonderen Gefährdungssituationen dürfen die auch sofort in Dein Haus.
Aber wie Rigo Kaka schon schrub: Wenn ich mich benehme, habe ich nichts zu befürchten.
Und was das mit den Fotos der eigenen Kinder anbelangt: Paranoia?
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- Chivas Regal
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Sicher ist es ein Schritt in Richtung "Überwachungsstaat". Aber ich finde, man kann es auch übertreiben. Wie schon mehrmals geschrieben wurde: Wenn ich mich ordentlich benehme, dann passiert mir nix. Und das mit den Fotos der eigenen Kinder ist ja wohl mehr als Schwachsinn.
Und wie schon gesagt: Von mir aus durchsuchen die meinen Computer, bis sie schwarz werden. Sie werden nichts finden, weil ich mich einfach benehme und mir nichts zu Schulden kommen lasse. Warum dann darüber aufregen? Es ist ja nicht so, dass die meine pesönlichen, auf dem Rechner gespeicherten Daten an die Öffentlichkeit geben. Das Ganze wird ja nur dann benutzt, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt. Und lieber durchsuchen die 20mal meinen PC und finden nix, dafür können sie, wenn sie nen anderen PC durchsuchen, ein Attentat oder sonst was verhindern.
Und es wird so bleiben, wie es bis jetzt schon immer war: Die müssen mir erstmal beweisen, dass bestimmte Daten auch wirklich von mir sind und von mir benutzt werden. Ich bin nicht in der Pflicht, meine Unschuld zu beweisen. Die müssen mir erstmal meine Schuld beweisen.
Und wenn sie etwas auf meinem Rechner finden, dass nicht rechtens ist, dann habe ich auch eine Straftat begangen und muss dafür geradestehen.
So long
Und wie schon gesagt: Von mir aus durchsuchen die meinen Computer, bis sie schwarz werden. Sie werden nichts finden, weil ich mich einfach benehme und mir nichts zu Schulden kommen lasse. Warum dann darüber aufregen? Es ist ja nicht so, dass die meine pesönlichen, auf dem Rechner gespeicherten Daten an die Öffentlichkeit geben. Das Ganze wird ja nur dann benutzt, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt. Und lieber durchsuchen die 20mal meinen PC und finden nix, dafür können sie, wenn sie nen anderen PC durchsuchen, ein Attentat oder sonst was verhindern.
Und es wird so bleiben, wie es bis jetzt schon immer war: Die müssen mir erstmal beweisen, dass bestimmte Daten auch wirklich von mir sind und von mir benutzt werden. Ich bin nicht in der Pflicht, meine Unschuld zu beweisen. Die müssen mir erstmal meine Schuld beweisen.
Und wenn sie etwas auf meinem Rechner finden, dass nicht rechtens ist, dann habe ich auch eine Straftat begangen und muss dafür geradestehen.
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- Saku Koivu
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Von Verfassungswidrigkeit habe ich auch nichts gefunden. Lediglich verfassungsrechtliche Bedenken. Das ist schonmal ein großer Unterschied, weil mit den Bedenken die Widrigkeit noch gar nicht erwiesen ist. Ich habe auch Bedenken, dass an Menschen mit Führerschein Alkohol ausgeschenkt wird. Trotzdem ist es nicht gesetzeswidrig.Saku Koivu hat geschrieben:Das unser lieber Staat verfassungswidrige Gesetze erlässt ist euch anscheinend egal.
Wilkommen im 4ten Reich...
Im Artikel steht vielmehr diese Aussage:
Sollte das nicht so sein, kannst Du ja dagegen klagen. Wenn Du Dir so sicher bist, dass das Gesetz verfassungswidrig ist, dann dürfte einem Erfolg der Klage ja nichts im Weg stehen.SPD-Fraktionsvize Fritz-Rudolf Körper versicherte gegenüber der ARD, dass mit dem gefundenen Verfahren für das Ausspähen von Festplatten den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts voll Rechnung getragen würde.
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thomas
Ratman hat geschrieben: Man muss sich halt nur rechtschaffen verhalten und einem Richter keinen Grund geben, den Durchsuchungsbefehl auszustellen.
Du hast keinen blassen Dunst wie schnell sowas gehen kann, und jeder der das Lied der Rechtschaffenheit hier mitkräht ganz offensichtlich auch nicht.
Ich möchte den Obrigkeitsgläubigen die AZ empfehlen, da waren zumindest gestern noch ein paar nette Fälle nachzulesen.
Und nicht vergessen, wenn das nächste Mal der GEZ-Fahnder kommt, schön in die Wohnung reinlassen & ihm auch ja alles zeigen, man ist schließlich ein braver Bürger und hat nichts zu verbergen.
Das Witzige daran: Die GEZ rät sogar dazu, die Fahnder nicht reinzulassen und nichts zu unterschreiben. Hat mir eine GEZ-Mitarbeiterin zumindest mal gesagt.thomas hat geschrieben:Und nicht vergessen, wenn das nächste Mal der GEZ-Fahnder kommt, schön in die Wohnung reinlassen & ihm auch ja alles zeigen, man ist schließlich ein braver Bürger und hat nichts zu verbergen.![]()
Mal abgesehen davon, dass der GEZ-Fahnder (der gar nicht für die GEZ arbeitet!) im Gegensatz zum Polizisten mit Durchsuchungsbefehl rechtlich keine Handhabe hat, um in mein Haus zu kommen, kann er im übrigen gerne bei mir klingeln. Wenn er dafür bezahlt, lass ich ihn sogar auf einen Kaffee rein. Ich drück meine Gebühren nämlich brav ab, obwohl ich das letzte Mal vor über einem halben Jahr den Fernseher zu was anderem als DVD schauen genutzt habe.
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thomas
Da ist es , das typische Scheißhausargument. Hört man in diesem Zusammenhang immer wieder und macht es hierzulande den überwachungsgeilen Innenministern so einfach.Und wie schon gesagt: Von mir aus durchsuchen die meinen Computer, bis sie schwarz werden. Sie werden nichts finden, weil ich mich einfach benehme und mir nichts zu Schulden kommen lasse. Warum dann darüber aufregen?
Sowas macht mich rasend. Umgekehrt wird ein Schuh draus. Eben WEIL ich mir nichts zuschulden kommen lasse, haben die bei mir nichts zu suchen.
Ja und so ist es doch auch: Durchsuchung nur bei einem begründeten Anfangsverdacht. Natürlich kann man da dann auch mal fälschlicherweise beschuldigt werden. Aber soll man mit Ermittlungen aufhören, weil man ja mal daneben liegen und den Falschen beschuldigen könnte?thomas hat geschrieben:Eben WEIL ich mir nichts zuschulden kommen lasse, haben die bei mir nichts zu suchen.
In der Regel ist es doch so, dass 99 Prozent der unbescholtenen Bürger nie in Probleme kommen. Das eine Prozent (reine Schätzung von mir im Übrigen) wird in den Medien dann immer so aufgebauscht, als ob wir einen Polizeistaat á la Orwells 1984 hätten.
Sicher ist es scheiße, wenn man unschuldig aufgrund eines Fehlers der Ermittler in Verdacht gerät. Und jeder solche Fall ist einer zuviel. Aber auch im Straßenverkehr werden immer wieder Unschuldige wegen Fehlern von Berufskraftfahrern verletzt oder gar getötet. Auch da ist jeder solche Fall einer zuviel. Soll man deswegen das Berufskraftfahren verbieten?
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Ohne jetzt die Beiträge gelesen zu haben. Da wird eine Tür aufgestoßen, die man nicht mehr zu machen kann. Ob das jetzt und hier verfassungwidrig oder doch vertretbar ist, ist unser kleinstes Problem. Das Problem liegt darin, welche Möglichkeiten man zur Erweiterung dieser Gesetze erlangt hat. Das wirkliche Problem liegt nicht daran, dass ich mir ein kleines Stück von des Nachbars Kuchen auf dessen Fenstersims hole, um zu testen ob er vergiftet ist, sondern ich ihn, natürlich um des Nachbars Gesundheit willen, ganz verputze.
Die Klugen sind diejenigen Dummen, die erkannt haben, dass es Dümmere gibt.
Ich hab dich jetzt einfach mal als Beispiel rausgepickt für die typisch deutsche Naivität.Ratman hat geschrieben:Ja und so ist es doch auch: Durchsuchung nur bei einem begründeten Anfangsverdacht. Natürlich kann man da dann auch mal fälschlicherweise beschuldigt werden. Aber soll man mit Ermittlungen aufhören, weil man ja mal daneben liegen und den Falschen beschuldigen könnte?
Als begründeter Anfangsverdacht zählt mittlerweile zum Beispiel eine nicht-originale CD im Auto, du könntest ja ein böser Raukopierer (wie ich das Wort dick habe) sein, und da ja Gefahr im Verzug ist (du kannst ja schließlich schnell alles vernichten daheim) muss natürlich auch gleich eine HD her. Aufgrund der ach so großen Gefahr braucht man ja auch keinen Richterbeschluss dafür, wobei die in wohl 90% der Fälle eh alles unterschreiben was man ihnen vorlegt. Und jetzt wirds erst richtig lustig...
In Deutschland ist es erlaubt Beweismittel, die aus Zufallsfunden oder unrechtmäßigen Ermittlungsmaßnahmen stammen vor Gericht zu verwerten. Also Gnade dir Gott, wenn du daheim noch ein paar CDs mehr hast, die nicht original sind.
Und dann hätten wir da noch einen neuen Freund im StGb seit gestern, nämlich den 184c. Damit wird auch der Besitz von entsprechenden "Scheinjugendlichen"-Pornos, Bildchen, etc verboten... Allein über das Wort Scheinjugendlicher (ist de facto über 18, kuckt aber in den Augen der dt. Justiz nicht aus wie 1
Und warum? Vielleicht nur, weil du im Auto keine Original-CDs verwenden willst, da die sicher daheim im Schrank stehen, wo sie nicht kaputt gehen. Die HD war sicher überzogen, aber die gefundenen Beweise dürfen verwertet werden.
Und ja ich gehöre zu denen, die uns auf ein Orwellsches Desaster zusteuern sehen. Aber viele glaubens immer erst wenn es sie selber erwischt hat.
- Von Krolock
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