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Abgeltungssteuer <-> Vereine, Vereinigungen

Verfasst: 07.08.2009 15:15
von Wolfgang Goetz
Vereine oder Vereinigungen mit einem gemeinsamen Konto können sich von der automatischen Abziehung der Abgeltungssteuer für dieses Konto befreien lassen, falls die Zinserträge pro Mitglied weniger als 10 EUR im Jahr betragen.

Stand so als Tipp der Lohnsteuervereine im Münchner Merkur.

Verfasst: 07.08.2009 20:14
von nergaard
Wolfgang Goetz hat geschrieben:Vereine oder Vereinigungen mit einem gemeinsamen Konto können sich von der automatischen Abziehung der Abgeltungssteuer für dieses Konto befreien lassen, falls die Zinserträge pro Mitglied weniger als 10 EUR im Jahr betragen.

Stand so als Tipp der Lohnsteuervereine im Münchner Merkur.


Wobei zu sagen ist, dass das nur für nicht eingetragene und damit nicht gemeinnützige Vereine gilt. Gemeinnützige Vereine sind in 99% der Fälle komplett von der Abgeltungssteuer befreit. Die müssen dann nur die Nichtveranlagungsbescheinigung bei der Bank vorlegen.