Es geht mir nicht um Interpretation sondern um das was da drinne steht. ^^
Hab mir das mal durchgelesen.... und da sind wir bei der "Interpretation".
3.
Ein Spieler, der ein Wechselrecht gemäss Art.1 oder 2 dieses Artikels besitzt, hat über das FIFA-Generalsekretariat ein schriftliches und begründetes Gesuch einzureichen. Die Kommission für den Status von Spielern entscheidet über das eingereichte Gesuch.... Nach der Einreichung des Gesuchs ist der Spieler bis zur Verfahrenserledigung für keine Verbandsmannschaft spielberechtigt.
Hier stellt sich die Frage "was ist ein begründetes Gesuch?". Hab da auf die schnelle nix finden können.