nur 2?" hat geschrieben: Das mag sein, aber dafür gibt es in der NLB auch nur ZWEI AUSLÄNDER!
in der NLA sinds aber dann 3 oder?
nur 2?" hat geschrieben: Das mag sein, aber dafür gibt es in der NLB auch nur ZWEI AUSLÄNDER!
Ja, aber die NLB Clubs dürfen nur 2 haben..." hat geschrieben: nur 2?
in der NLA sinds aber dann 3 oder?
Mir ist noch ein Konter dazu eingefallen:" hat geschrieben:Fickt euch doch beide ins Knie ihr verblödeten Wichser!!!
Sorry, dass ich mich nochmal melde, aber das ist schlichtweg FALSCH!" hat geschrieben:Ja, wenn er einen Gültigen Vertrag hat, aber Basel ihn trotzdem loswerden will, muß Basel einen Teil des Gehalts übernehmen! War doch bei Armstrong genau so (oder bei Peacock zahlt Köln auch einen Teil)!
In der Eishockey-News stand, das Stéphane Julien großes Interesse daran hat, nächste Saison in der DEL zu spielen. Was spricht also gegen ihn. Ich würde auch sagen, man sollte ihn sofort Verpflichten!
Kommt aber doch aufs gleiche raus. Der nächste Verein wo Julien spielen" hat geschrieben: Sorry, dass ich mich nochmal melde, aber das ist schlichtweg FALSCH!
Juliens Vertrag wurde aufgelöst, das heißt er hat ne SATTE Abfindung kassiert und ist somit für Basel erledigt, da er ja auch selbst damit einverstanden war!
Peacock dagegen WILL gar keine Vertragsauflösung(wie damals auch Guillet) und daher hat Köln ANGEBOTEN, dass sie sich evtl sogar noch am Gehalt beim neuen Club beteiligen würden, da sie dennoch somit Geld sparen würden!
Bei Julien ist das wie gesagt NICHT der Fall!
Just for Info!
Wieso das denn???? Oft bekommen Spieler ja auch ein Handgeld, wenn sie bei einem Verein für EIN Jahr unterschreiben! Da kommt der nächste Club doch auch nicht her und sagt: "Vom letzten Verein hast aber n Handgeld bekommen..."" hat geschrieben: Kommt aber doch aufs gleiche raus. Der nächste Verein wo Julien spielen
wird, wird sicherlich die Abfindung ansprechen und das vielleicht sogar 1 zu 1
Verrechnen. Ansonsten wäre der Verein wirklich dumm!!!!!
Reunion
Also ich bin der Meinung, der Verein wäre extrem dumm, wenn er es nicht" hat geschrieben: Wieso das denn???? Oft bekommen Spieler ja auch ein Handgeld, wenn sie bei einem Verein für EIN Jahr unterschreiben! Da kommt der nächste Club doch auch nicht her und sagt: "Vom letzten Verein hast aber n Handgeld bekommen..."
Nein, nein! Julien ist jetzt vereinslos - nich mehr und nicht weniger! Man muss ihn so bezahlen, als ob er vorher nur nen ein Jahres vertrag gehabt hätte!
Der Verein kanns zwar versuchen, aber in dem Fall wäre DER Spieler extrem dumm, wenn er sich darauf einlasen würde!
Oder glaubst du Deisler verzichtet bei seinem nächsten Club auf Gehalt, nur weil ihm die Bayern 10Mio € Handgeld gegeben haben????
Nein, stimmt so nicht. Das Arbeitslosengeld ist völlig unabhängig von Bedürftigkeit oder ähnlichen Aspekten. Wenn man jedoch etwa einen Aufhebungsvertrag geschlossen hat, in dem man eine Abfindung erreicht hat, wird dies jedoch im Hinblick auf die mögliche Verhängung einer Sperrzeit berücksichtigt. Aber eine "Verrechnung" von Abfindung und Arbeitslosengeld als solche erfolgt nicht." hat geschrieben: Im übrigen wird eine Abfindung sogar mit dem Arbeitslosengeld
verrechnet.
Klar ist für Dich als Jurist, das wieder total anders." hat geschrieben:
Nein, stimmt so nicht. Das Arbeitslosengeld ist völlig unabhängig von Bedürftigkeit oder ähnlichen Aspekten. Wenn man jedoch etwa einen Aufhebungsvertrag geschlossen hat, in dem man eine Abfindung erreicht hat, wird dies jedoch im Hinblick auf die mögliche Verhängung einer Sperrzeit berücksichtigt. Aber eine "Verrechnung" von Abfindung und Arbeitslosengeld als solche erfolgt nicht.
Klar ist es für mich anders, ich kann sowas nämlich inhaltlich zutreffend darstellen" hat geschrieben: Klar ist für Dich als Jurist, das wieder total anders.![]()
Aber es kommt dann aufs gleiche raus. Und das zählt.