" hat geschrieben:
Auch falsch. Habe leider den Fachbegriff hierfür vergessen. In diesem Fall wird das von Tom richtig gesetzte Komma benötigt, weil dahinter der Infinitiv (heißt der so? Scheiß Fachtermini!) "abzustimmen" kommt.
Beispiele:
Er hat die Erlaubnis, zu gehen.
Ihm wurde verboten, das Haus zu verlassen.
oder eben:
Die Fans hatten die Möglichkeit, abzustimmen.
Jetzt hab ich's wieder. Hierbei handelt es sich um den so genannten erweiterten Infinitv, der durch Kommata abgegrenzt wird. Hier die zugehörige Kommaregel:
Ein erweiterter Infinitiv wird ebenfalls üblicherweise durch Komma abgetrennt. Dies ist nach neuer deutscher Rechtschreibung aber kein Zwang mehr, erleichtert jedoch den Lesefluss. Beispiel: Uta glaubte, den Mann schon einmal gesehen zu haben. Das zu haben ist der Infinitiv, der um den Mann schon einmal erweitert ist. Ohne Erweiterung wird ein Infinitiv nicht mit Komma abgetrennt. Beispiel: Uta versuchte zu singen.
Zwei meiner Bespielsätze sind damit nicht ganz richtig. Sie müssten heißen:
Er hatte die Erlaubnis zu gehen.
Die Fans hatten die Möglichkeit abzustimmen.
Aber:
Ihm wurde verboten, das Haus zu verlassen. (Erweiterung: das Haus)
Die Fans hatten die Möglichkeit, über das Trikot abzustimmen. (Erweiterung: über das Trikot)
Das Komma in der HP-Meldung ist damit richtig (wenn auch nach Schlechtschreibreform nicht mehr nötig :? ).