Neuerungen und Konsequenzen

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Augsburger Punker
Hockeygott
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Neuerungen und Konsequenzen

Beitrag von Augsburger Punker »

" hat geschrieben:
" hat geschrieben:
" hat geschrieben:
" hat geschrieben:Auf einen persönlichen Streit mit jemandem, der es schon allen Ernstes schafft die Tragödie von Brüssel mit einer Thermoskanne im Augsburger Eisstadion in Verbindung zu bringen, habe ich ehrlichgesagt auch gar keine Lust.


Oh, Oh und das geht sogar noch wirklich "argumentativer" von diesem Herrn.
Las dir mal vom Ordnungsamt Ihre Gründe für die Berechtigung von Glasmaßkrügen auf Volksfesten im Vergleich zu den Thermoskannen erläutern. Jaaa, es geht fast noch innovativer als der Heysel-Vergleich, wie der Augsburger Punker schon erwähnte 8)


kann man das dann mal lesen?

MfG
Ritschie

Kein Veröffentlichungsrecht. :wink:


oh doch, das habe ich! Ich hab' "die Stadt" in meiner E-Mail hierher eingeladen (und mit "hierher" meine ich diesen Thread), also können sie davon ausgehen, daß - wenn sie's schon nicht selbst machen - ich ihnen da etwas Arbeit abnehme. Das ist ein Brief an mich, damit kann ich machen was ich will.

Eigentlich war geplant, das ganze mit meiner Antwort hier zu veröffentlichen, da ich aber keinen Bock habe, nochmal einen Monat auf eine Antwort zu warten:

" hat geschrieben:Zu Ihrer e-Mail-Zuschrift "Missstände im Curt-Frenzel-Eisstadion"

Anlagen: 1 Verordnung der Stadt Augsburg über Veranstaltungen im Curt-Frenzel-Stadion


Sehr geehrter Herr Punker,

als Betreiberin der Spotstätte Curt-Frenzel-Eisstadion ist die Stadt Augsburg dazu verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen und Auflagen die Sicherheit für die Besucher des Eisstadions zu gewährleisten.
In der Verordnung der Stadt Augsburg über Veranstaltungen im Curt-Frenzel-Stadion vom 27.10.1989 hat die Stadt Augsburg genaue Auflagen erlassen, die einen reibungslosen Ablauf von Großveranstaltungen im Eisstadion garantieren sollen.

Um ein mögliches Fehlverhalten von Zuschauern und Beteiligten von Anfang an auszuschließen, zählt zu den notwendigen vorbeugenden Maßnahmen, dass vor Einlass Zuschauerkontrollen durchgeführt und die in § 2 Abs. 2 Nr. 6 der Verordnung angeführten Gegenstände, u.a. sperrige Gegenstände wie z.B. Leitern, Hocker, leere Flaschenträger usw., abgenommen werden, um mögliche Gefahrenquellen aus dem Stadionbereich herauszuhalten.

Auch von mitgebrachten Thermoskannen geht eine erhebliche Gefährdung für alle Beteiligten aus. Diese können zweifelsohne als Wurfgeschosse auf die Eisfläche und in die Zuschauermenge verwendet werden, wodurch Besucher und Spieler gleichermaßen gefährdet wären.
Differenziert dazu sind hierbei allgemein Volksfeste zu betrachten. Volksfeste sind in Bayern Traditionsveranstaltungen, bei denen der Ausschank von Getränken in Krügen aus Glas üblich ist. Änderungen dieser Tradition würden dabei auf Unverständnis der Festbesucher stoßen. Die Behörden sind sich allgemein der Gefahr bewusst, die von betrunkenen und randalierenden Festzeltbesuchern ausgeht, wenn diese die Bierkrüge als Wurfgeschosse zweckentfremden. In diesem Zusammenhang ist jedoch anzumerken, dass es auf Volksfesten bisher nie zu ähnlichen panikartigen Fluchtbewegungen gekommen ist, wie sie sich beispielsweise im Heysel-Stadion/Belgien und in verschiedenen anderen Stadien ergeben haben, als es zu Ausschreitungen und zum unkontrollierten Verlassen des Stadions kam. Ausgelöst wurden diese Zwischenfälle oft durch Gegenstände, die in die Zuschauermenge geworfen wurden.
In solch einer Notsituation, können die zurückgelassenen Thermoskannen lebensgefährliche Stolperstellen auf dem Weg zu den Ausgängen ergeben. Aus dem gleichen Grunde heraus, wurde auch das Mitbringen von Flaschen aus zerbrechlichem Material und der Ausschank von Getränken in Flaschen verboten.

Gleich verhält es sich mit mitgebrachten leeren Getränketrägern, Styroporwürfeln und sonstigen sperrigen Gegenständen. Es ist sicher nachzuvollziehen, dass auch kleine Kinder, die für den Eintritt bezahlt haben, das Spiel beobachten möchten. Jedoch ist das Mitbringen von solchen Sehhilfen in den Zuschauerbereich des Stadions aus sicherheitstechnischen Aspekten nicht zu verantworten, da diese beim Verlassen des Stadions, vor allem in Notsituationen, erhebliche Stolper- und somit Gefahrenquellen darstellen. Die Brandgefahr dürfte hier aber eine untergeordnete Rolle spielen, da Bierkisten oder Styroporwürfel eher als schwerentflammbar anzusehen sind. Dies gilt auch für die von der LEW als Werbegeschenk verteilten Schaumstoffhände.

Uns sind dahingehend Beschwerden zugegangen, dass mitgebrachte Fanfahnen des AEV, auch solche, die im Fanshop gekauft wurden, am Stadioneingang bei den Ordnungskräften abgegeben werden müssen, wohingegen Mitglieder des AEV-Fanclubs ihre Fahnen mitnehmen dürfen. Dazu ist folgendes festzuhalten:
Die Entscheidung, ob Fahnen mit in den Stadionbereich genommen werden dürfen, wird vor Ort von den Ordnern getroffen und ist abhängig von der konkreten Situation, wie z.B. der Auslastung des Stadions, der Art des Spieles, etc. Generell gilt, dass keine sperrigen Gegenstände mit in das Stadion genommen werden dürfen. Dabei sind auch Fahnenstangen als solche anzusehen, von denen eine erhöhte Gefahr im Falle einer Räumung in Notsituationen ausgeht. (§2 Abs. 2 Nr. 6 der Verordnung der Stadt Augsburg über Veranstaltungen im Curt-Frenzel-Stadion)


Wir hoffen, dass wir die von Ihnen angeführten Kritikpunkte, bestmöglichst erklären konnten und hoffen, dass Sie die Präventivmaßnahmen der Stadt Augsburg nicht als Schikane, sondern als Schutzmaßnahmen für alle Besucher des Curt-Frenzel-Eisstadions ansehen werden und verbleiben


Mit freundlichen Grüßen


Hoffmann










Verordnung der Stadt Augsburg
Über Veranstaltungen im
Curt-Frenzel-Stadion

Vom 27.10.1989 (Abl. S. 127)


Die Stadt Augsburg erlässt aufgrund des Art. 23 Abs. 1 des Landesstraf- und Verordnugsgestzes (LStVG) in der Fassung des Bekanntmachung vom 13.12.1982 (BayRS 2011-2-I9 folgende Verordnung:

§1

(1) Im Curt-Frenzel-Stadion dürfen sich während der Veranstaltungen vom Beginn des Einlasses der Zuschauer bis zur Räumung außer den sonst Berechtigten nur solche Personen aufhalten, die eine für den Tag der Veranstaltung gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungsausweis besitzen.

(2) Eintrittskarte oder Berechtigungsausweis ist auf Verlangen dem Ordnungsdienst und der Polizei vorzuweisen.

§2

(1) Im Curt-Frenzel-Eisstadion hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

(2) Es ist insbesondere verboten:

1. betrunken das Stadiongelände zu betreten
2. die Einzäunungen des Stadions, die Planken und Schutzgitter zur Eisbahn oder andere Begrenzungen zu be- und übersteigen,
3. Dächer des Wirtschaftsgebäudes und des Kiosks sowie Bäume zu besteigen,
4. ohne besondere Erlaubnis Bereiche zu betreten, die nicht als Zuschauerplätze oder allgemeine Verkehrsflächen vorgesehen sind, sowie Standorte und Plätze zu belegen, die der Veranstalter nicht für den Aufenthalt von Zuschauern vorgesehen hat,
5. an den Zu- und Aufgängen der Tribünen, sowie auf den Fluchtwegen unbefugt zu sitzen oder zu stehen,
6. sperrige Gegenstände (z.B. Leitern, Hocker, leere Flaschenträger usw.) oder Tiere mitzunehmen und aus Glas oder anderem zerbrechlichen oder splitternden Material hergestellte Behältnisse, insbesondere Flaschen mitzuführen, zu vertreiben oder abzustellen,
7. Instrumente oder Geräte mit elektronischer oder sonstiger technischer Verstärkung oder Vorrichtung (z.B. elektronisch oder mit Pressluft oder ähnlichem betriebene Hörner, Hupen, Sirenen, Megaphone usw. ) mitzubringen, mitzuführen und zu betreiben,
8. Feuerwerkskörper, pyrotechnische Gegenstände oder Leuchtkugeln mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen,
9. Gegenstände auf die Eisbahn oder in die Zuschauerbereiche zu werfen,
10. ohne besondere Erlaubnis Flugblätter, Flugschriften oder Reklamezettel oder Reklameballons zu verteilen, Zettel oder Plakate anzuschlagen, Wände, Wege, Treppen, und sonstige Einrichtungen zu beschriften oder zu bemalen und Plakate oder Transparente geschäftlichen oder politischen Inhalts zu zeigen,
11. außerhalb der Bedürfnisanstalten die Notdurft zu verrichten oder den Stadionbereich in andererweise zu verunreinigen.

§3

Wer im Curt-Frenzel-Eisstadion eine Veranstaltung durchführt, hat

1. an jeden Besucher Eintrittskarten oder sonstige Berechtigungsausweise abzugeben und dabei darauf zu achten, dass die zulässige Höchstbesucherzahl nicht überschritten wird,
2. durch die Aufstellung eines ausreichenden Ordnungsdienstes (mindestens 1 Ordner pro 100 Zuschauer) die Ordnung im Stadion aufrecht zu erhalten und die Verbote des §2 durchzusetzen,
3. ausreichenden Sanitätsdienst und ärztliche Versorgung zur Verfügung zu stellen,
4. die Lautsprecheranlage so einzurichten, dass ihre Wirkung auf das Curt-Frenzel-Eisstadion beschränkt bleibt,
5. erkennbar betrunkene Besucher aus dem Stadion zu verweisen, wenn durch deren Verhalten Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu befürchten sind.

§4

Die Stadt Augsburg kann im Einzelfall aus wichtigen Gründen Ausnahmen von den Bestimmungen der §§ 2 und 3 zulassen.

§5

(1) Die Stadt Augsburg kann zum Vollzug diese Verordnung erforderliche weitere Anordnungen für den Einzelfall zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum, Sittlichkeit, oder Besitz erlassen.

(2) Den zu diesem Zweck ergehenden Weisungen der Polizei und der Beauftragten der Stadt Augsburg ist Folge zu leisten.

§6

(1) Nach Art. 23 Abs. 3 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich

1. sich als Besucher entgegen § 1 Abs. 1 ohne Nachweis der Aufenthaltsberechtigung im Curt-Frenzel-Eisstadion aufhält oder Eintrittskarte oder Berechtigungsausweis entgegen § 1 Abs. 2 dem Ordnungsdienst oder der Polizei nicht vorweist,
2. entgegen § 2 im Curt-Frenzel-Eisstadion durch sein Verhalten andere gefährdet oder schädigt, insbesondere, wer den in § 2 Abs. 2 enthaltenen Bestimmungen zuwiderhandelt,
3. als Veranstalter den Verpflichtungen des § 3 nicht nachkommt,
4. einer vollziehbaren Anordnung nach § 5 zuwiderhandelt.

(2) Platzverweis und Platzverbot aufgrund des Hausrechts des Eigentümers werden hiervon nicht berührt.

§ 7

Diese Verordnung tritt am 01.12.1989 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gemeindeverordnung über Eissportveranstaltungen im Kunsteisstadion an der Senkelbachstraße (Curt-Frenzel-Eisstadion) vom 05.12.1969 (Abl. S. 183), geändert durch Verordnung vom 01.07.1985 (Abl. S.96) außer Kraft.




Augsburg, den 27.10.1989
Breuer
Oberbürgermeister

fgtim

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Beitrag von fgtim »

Die Begründung zu den Volksfesten bzw Bierkrügen ist der absolute Hammer... :shock: :shock: :shock:
Da hätte die Stadt bzw dieser gute Mensch besser mal geschwiegen! :mad:
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Sabionski
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Beitrag von Sabionski »

" hat geschrieben:Volksfeste sind in Bayern Traditionsveranstaltungen, bei denen der Ausschank von Getränken in Krügen aus Glas üblich ist. Änderungen dieser Tradition würden dabei auf Unverständnis der Festbesucher stoßen.


UNFUCKINGBELIEVABLE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ja Hilfe! Wie lächerlich ist das denn bitte!!!!!!!!!!


Da fällt ja selbst mir gar nix mehr dazu ein.
Und daher:
Gute Nacht Augsburg...


mfG, Tim
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Augsburger Punker
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Beitrag von Augsburger Punker »

"traditionell" haut man sich am Plärrer gegenseitig die Köpfe ein. Weil das aber Tradition ist, wird das weiterhin zugelassen.

Man muß Ihnen nur eine Chance geben, und schon laufen sie in die Falle. Daß sie sich aber dermaßen drin verheddern, hätt' ich nicht gedacht.
Bill Terry
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Beitrag von Bill Terry »

" hat geschrieben:
Auch von mitgebrachten Thermoskannen geht eine erhebliche Gefährdung für alle Beteiligten aus. Diese können zweifelsohne als Wurfgeschosse auf die Eisfläche und in die Zuschauermenge verwendet werden, wodurch Besucher und Spieler gleichermaßen gefährdet wären.
Differenziert dazu sind hierbei allgemein Volksfeste zu betrachten. Volksfeste sind in Bayern Traditionsveranstaltungen, bei denen der Ausschank von Getränken in Krügen aus Glas üblich ist. Änderungen dieser Tradition würden dabei auf Unverständnis der Festbesucher stoßen. Die Behörden sind sich allgemein der Gefahr bewusst, die von betrunkenen und randalierenden Festzeltbesuchern ausgeht, wenn diese die Bierkrüge als Wurfgeschosse zweckentfremden. In diesem Zusammenhang ist jedoch anzumerken, dass es auf Volksfesten bisher nie zu ähnlichen panikartigen Fluchtbewegungen gekommen ist, wie sie sich beispielsweise im Heysel-Stadion/Belgien und in verschiedenen anderen Stadien ergeben haben, als es zu Ausschreitungen und zum unkontrollierten Verlassen des Stadions kam. Ausgelöst wurden diese Zwischenfälle oft durch Gegenstände, die in die Zuschauermenge geworfen wurden.
In solch einer Notsituation, können die zurückgelassenen Thermoskannen lebensgefährliche Stolperstellen auf dem Weg zu den Ausgängen ergeben. Aus dem gleichen Grunde heraus, wurde auch das Mitbringen von Flaschen aus zerbrechlichem Material und der Ausschank von Getränken in Flaschen verboten.


Na wenn du es schon postest, dann darf ich auch die überaus plausible Passage Quoten, in der der Vergleich der Glasmaßkrüge zu den Thermoskannen "schlüssig und nachvollziehbar erläutert und argumentiert" wird(Vorsicht Ironie). Sowas peinliches als Erklärung von einer städtischen Behörde zu lesen, tut ja eigentlich in den Augen weh.
Dann geh ich mal hier auch auf die Passage ein, zitiere, was ich unter anderem geantwortet habe.

Weswegen ein mitbringen von Thermoskannen im Eisstadion einer Tradition von Maßkrügen bei Festzelten hinten anstehen muß, verbleibt mir im verborgenen. Tradition rechtfertigt also eine Vernachlässigung der Sicherheitsmaßnahmen der Besucher? Auch das es unter den Festbesuchern zu Unmutsäußerungen und wenig Akzeptanz bei einem Maßkrugverbot kommen würde, ist mir klar. Selbiges geschieht doch auch bei den Eishockeybesuchern, die ebenso Ihren Unmut über das Thermoskannenverbot breit machen.
Die Katastrophe vom Heyselstadion hier als Argument anzuführen, halte ich für ungeeignet. Denn Auslöser waren sicher keine Wurfgeschosse, sondern randalierende Hooligans, ein völlig überforderter Sicherheitsdienst , falsch installierte Sicherheitszäune und ein marodes!!!!!(Achtung CFS!!!) Stadion, in welchem dann unter dem Druck eine Tribüne zusammenbrach.In keinem Bericht wurden dort Wurfgeschosse oder herumliegende Gegenstände als Stolperfallen als Ursachen erwähnt. In welchem Zusammenhang dies mit einem Thermoskannenverbot steht, entzieht sich deswegen etwas meiner Kenntnis.Desweiteren, aus eigener Erfahrung kommt es zu stolpern oder massenhaften Stürzen eher in Folge eng beeinander stehender Fans. Da stolpert man eher über taumelnde Menschen, als über Thermoskannen. Die Praxis sieht eben oft anders aus als graue Theorie. und mit solchen Maßnahmen werden künftige Unglücke sicher nicht vermieden werden. Da bin ich überzeugt.
Für mich entbehrt es nach wie vor jeglicher Logik(Stolperfalle, Wurfgeschoß,Heyselstadion) , noch einer gleichberechtigten Behandlung(Volksfeste,Bierzelte).
Als selbst erlebtes Beispiel möchte ich im übrigen eine kleine "Katastrophe in Augsburg" in einem Bierzelt erwähnen. Es ist schon zig Jahre her,(ich glaube 1985, könnte aber auch 1996 gewesen sein) und ereignete sich bei einer Kanu-Weltmeisterschaft in Augsburg am Eiskanal. Dort stand für die Veranstaltung ein Bierzelt. Nach einem Tumult zwischen Engländern und Deutschen wurden durch fliegende Maßkrüge Besucher mit zum Teil schwersten Gesichtsverletzungen ins Krankenhaus gebracht.(Ich war Augenzeuge, einem Besucher wurde ein zersplitterter Maßkrug ins Geschicht geschlagen, müßte ja aus Polizeiakten zu entnehmen sein) Leute stürmten Panikartik aus dem Zelt. Solche Szenen habe ich in 30 Jahren Eishockey noch nie in einem Stadion erlebt.Und es sind eben keine Einzelfälle sondern schon fast trauriger Volksfestalltag.(hier habe ich eine private Passage entfernt)

Sie nehmen die weltweite Häufigkeit von Stadienkatastrophen im Vergleich zu regionalen in Bayern stattfindenden Volksfesten. Wo sind die Beispiele der Ausschreitungen in bayrischen Sportstadien? Füllen da Polizeiberichte von Volksfesten nicht viel mehr die Akten, als Sportveranstaltungen? Das alles sollte man bei der Argumentation Traditionsveranstaltungen mal fair ins Kalkül ziehen.
Abschließend, ich respektiere und bedanke mich für ihre Stellungnahme. Nur auf Akzeptanz stößt sie bei mir aufgrund fehlender plausibler Rechtfertigung nicht.


Edit: "Witzig" im übrigen, wer diese Verordnung noch unterzeichnet hat. Schade, das gerade ein noch volksnaher Mensch wie Breuer hier in diesem Bezug namentlich steht. Auf dessen Mist wäre so ein Schwachsinn wie das Thermoskannenverbot wohl noch nicht gewachsen. Für mich der sympathischste Ober-Bürgermeister Augsburgs, an den ich mich erinnern kann. 8)
"Wenn Eishockey ein Sport unter Männern ist, dann war ich heute Abend hier falsch" Larry Mitchell Eishockeygott :thumbup:
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Crazy
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Beitrag von Crazy »

Uns sind dahingehend Beschwerden zugegangen, dass mitgebrachte Fanfahnen des AEV, auch solche, die im Fanshop gekauft wurden, am Stadioneingang bei den Ordnungskräften abgegeben werden müssen, wohingegen Mitglieder des AEV-Fanclubs ihre Fahnen mitnehmen dürfen. Dazu ist folgendes festzuhalten:
Die Entscheidung, ob Fahnen mit in den Stadionbereich genommen werden dürfen, wird vor Ort von den Ordnern getroffen und ist abhängig von der konkreten Situation, wie z.B. der Auslastung des Stadions, der Art des Spieles, etc. Generell gilt, dass keine sperrigen Gegenstände mit in das Stadion genommen werden dürfen. Dabei sind auch Fahnenstangen als solche anzusehen, von denen eine erhöhte Gefahr im Falle einer Räumung in Notsituationen ausgeht. (§2 Abs. 2 Nr. 6 der Verordnung der Stadt Augsburg über Veranstaltungen im Curt-Frenzel-Stadion)


Stellt euch mal ein Spiel ohne Fahnen/Doppelhalter vor...





Wie wäre es denn gewesen, wenn es am Donnerstag zu Panik gekommen wäre, wie viele hätten sich an den Podesten der Premierekameras am Rundgang unten am Eis verletzen können...
Camping ist der Zustand,
in dem der Mensch
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Lucky
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Beitrag von Lucky »

Volksfeste sind in Bayern Traditionsveranstaltungen, bei denen der Ausschank von Getränken in Krügen aus Glas üblich ist. Änderungen dieser Tradition würden dabei auf Unverständnis der Festbesucher stoßen.


:roll: :roll: :roll:

Thermoskannen sind in Augsburg seit Jahren keine "Tradition"... Neeeein.
J-F Labbeforever
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Beitrag von J-F Labbeforever »

Zitat:
Uns sind dahingehend Beschwerden zugegangen, dass mitgebrachte Fanfahnen des AEV, auch solche, die im Fanshop gekauft wurden, am Stadioneingang bei den Ordnungskräften abgegeben werden müssen, wohingegen Mitglieder des AEV-Fanclubs ihre Fahnen mitnehmen dürfen. Dazu ist folgendes festzuhalten:
Die Entscheidung, ob Fahnen mit in den Stadionbereich genommen werden dürfen, wird vor Ort von den Ordnern getroffen und ist abhängig von der konkreten Situation, wie z.B. der Auslastung des Stadions, der Art des Spieles, etc. Generell gilt, dass keine sperrigen Gegenstände mit in das Stadion genommen werden dürfen. Dabei sind auch Fahnenstangen als solche anzusehen, von denen eine erhöhte Gefahr im Falle einer Räumung in Notsituationen ausgeht. (§2 Abs. 2 Nr. 6 der Verordnung der Stadt Augsburg über Veranstaltungen im Curt-Frenzel-Stadion)


keine ahnung, ob von euch jemand das buch "eine saison mit verona" von tim parks kennt. tim parks, ein englischer schriftsteller, reist mit hellas verona 2000/2001 zu jedem spiel. (hellas damals seria a, jetzt b). es geht u.a. immer wieder um schikane der polizei & der ordner, aber auch um schirientscheidungen pro die reichen klubs. worauf ich hinaus will:
Der hellasfan nimmt also eine fahne mit zum auswärtsspiel, der ordner sagt, mit der kommst du nicht rein, woraufhin der fan zeigt, dass er die fahnen extra biegbar herstellen hat lassen um sie mitnehmen zu können. letzten endes durfte er rein, aber diese parallelen…
des buch kann ich bloß empfehlen, hin und wider kann man auch hellas durch aev ersetzen. :wink:

warum wird eine vorschrift vom 27.10.1989 erst 2005 umgesetzt? 16 jahre probezeit die einwandfrei laufen, aber dann alles kippen.
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Beitrag von Golden Brett »

" hat geschrieben:warum wird eine vorschrift vom 27.10.1989 erst 2005 umgesetzt? 16 jahre probezeit die einwandfrei laufen, aber dann alles kippen.



DAS habe ich mich auch schon gefragt. Da muß doch irgendwas dahinter stecken. Von sich aus bzw. ohne Hintergedanken werden die Herren vom Ordnungsamt doch nicht aktiv.
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allgaeuer
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Beitrag von allgaeuer »

wie cool ist das denn? die haben ja (fast) ein standardschreiben für uns aufgesetzt.
:lol: :lol: :lol: :lol:
zum inhalt möchte ich wirklich nix sagen... sonst: :mad: :mad: :mad:

daher auch zu allen anderen antworten:
" hat geschrieben:Eine Wertung dieser Antwort von meiner Seite spar ich mir jetzt mal. :roll: :roll:
Bild

et ceterum censeo arenam esse renovandum.
Bill Terry
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Beitrag von Bill Terry »

" hat geschrieben:
" hat geschrieben:warum wird eine vorschrift vom 27.10.1989 erst 2005 umgesetzt? 16 jahre probezeit die einwandfrei laufen, aber dann alles kippen.



DAS habe ich mich auch schon gefragt. Da muß doch irgendwas dahinter stecken. Von sich aus bzw. ohne Hintergedanken werden die Herren vom Ordnungsamt doch nicht aktiv.


Langeweile?ABM?

Im ernst, ich hörte mal, das diese Auflagen schon länger eingefordert wurden, man tolerierte von Seiten der Stadt aber wohl stillschweigend das Nichteinhalten einiger Auflagen. Warum man jetzt plötzlich so konsequent eine Umsetzung fordert, bleibt auch mir verborgen. Vielleicht gab es eine personelle Veränderung in diesem Zuständigkeitsbereich bei der Stadt,welche nun größeren Wert auf die konsequente Umsetzung dieser Vorschrift fordert. Ne andere Erklärung finde ich da nicht. Denn Vorfälle in jüngster Vergangenheit sehe ich in Augsburg eigentlich keine. Sonst hätte man sicher nicht das 20Jahre zurückliegende Heysel-Beispiel gebracht, wenn es eine aktuellere Veranlassung gäbe.

@Allgäuer
Ja , es war an uns alle ein Standartschreiben, in dem beim einen oder anderen noch Passagen hinzugefügt wurden. Ich denke ,dieses Formular wird nun fixiert und bekommt die amtliche Bezeichnung Thekavo 8)
"Wenn Eishockey ein Sport unter Männern ist, dann war ich heute Abend hier falsch" Larry Mitchell Eishockeygott :thumbup:
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Augsburger Punker
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Beitrag von Augsburger Punker »

Nachdem man mich mit meinem gefüllten CFS-Bierbecher nicht reinlassen wollte, glaub' ich nicht mehr 100% an einen städtischen Alleingang.
Meister Yoda
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Beitrag von Meister Yoda »

jaja George...

Davon lässt Dich aber auch nix abbringen gell? Jetzt hat man (im Prinzip) das Schreiben von der zuständigen Stelle und glaubts immer noch nicht. Das sind Verschwörungstheorien...
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Beitrag von Augsburger Punker »

Dann wäre es nett, wenn die Ordner ebenfalls dementsprechend intruiert werden würden.

Ich finde es halt schon seltsam, wenn ausgerechnet zur Preiserhöhung diese Uralt-Verordnung aus dem Keller gezaubert wird.
Meister Yoda
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Beitrag von Meister Yoda »

bei aller Liebe, ich finde was Du gemacht hast mehr als provokativ. Mit einem gefüllten Bierbecher zu einer Veranstaltung gehen? Was erwartest Du? Geh mal mit einem gefüllten Bierbecher in ein Konzert, Kino oder irgendwo anders, wo Du Eintritt bezahlen musst und Bier verkauft wird? Meinst Du da lässt Dich irgendjemand rein?
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Lucky
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Beitrag von Lucky »

Waggi schrieb:

man tolerierte von Seiten der Stadt aber wohl stillschweigend das Nichteinhalten einiger Auflagen. Warum man jetzt plötzlich so konsequent eine Umsetzung fordert, bleibt auch mir verborgen.


Diese "Verordnung" kommt nach zig Jahren erfolgreicher Probezeit just in dem Moment, in dem alles im CF-Stadion teurer wird.

Natürlich ist das nur ein saudummer und ungewollter Zufall... :roll: :roll: :roll:
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Augsburger Punker
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Beitrag von Augsburger Punker »

" hat geschrieben:bei aller Liebe, ich finde was Du gemacht hast mehr als provokativ. Mit einem gefüllten Bierbecher zu einer Veranstaltung gehen? Was erwartest Du? Geh mal mit einem gefüllten Bierbecher in ein Konzert, Kino oder irgendwo anders, wo Du Eintritt bezahlen musst und Bier verkauft wird? Meinst Du da lässt Dich irgendjemand rein?


Die Provokation gebe ich unumwunden zu - sieh es meinetwegen als Mini-Demonstration an. ABER: Ich bin bisher immer mit Thermoskanne reingegangen UND hab' drinnen Bier gekauft - beide Möglichkeiten fallen weg, denn ich sehe definitiv nicht ein, mehr zu zahlen als auf der Wiesn (die ich u.a. aus diesem Grund nicht besuche). Der gefüllte Bierbecher ist - neben Leitungswasser ausm Klo - die letzte Möglichkeit der Flüssigkeitszufuhr die mir bleibt.
Golden Brett
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Beitrag von Golden Brett »

" hat geschrieben:
Waggi schrieb:

man tolerierte von Seiten der Stadt aber wohl stillschweigend das Nichteinhalten einiger Auflagen. Warum man jetzt plötzlich so konsequent eine Umsetzung fordert, bleibt auch mir verborgen.


Diese "Verordnung" kommt nach zig Jahren erfolgreicher Probezeit just in dem Moment, in dem alles im CF-Stadion teurer wird.

Natürlich ist das nur ein saudummer und ungewollter Zufall... :roll: :roll: :roll:



Ich halte das auch nicht wirklich für abwegig. Von einer Verschwörungstheorie würde ich in diesem Fall schon gar nicht sprechen. Irgend jemand wird beim Ordnungsamt schon gefordert haben, daß die Richtlinien in Zukunft strikter umgesetzt werden. Wie gesagt, von alleine kommt eine solche Behörde da erfahrungsgemäß nur höchst selten drauf.
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Sabionski
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Beitrag von Sabionski »

" hat geschrieben:Was erwartest Du? Geh mal mit einem gefüllten Bierbecher in ein Konzert, Kino oder irgendwo anders, wo Du Eintritt bezahlen musst und Bier verkauft wird? Meinst Du da lässt Dich irgendjemand rein?



Also ich hatte noch NIE Probleme, in irgendein Kino ein paar Bierflaschen mitzunehmen.
Aber im Gegensatz zum Eisstadion schmeiss ich natürlich im Kino auch nicht wahllos mit Getränkebehältnissen um mich, wenn ich mich aufrege. :wink:

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J-F Labbeforever
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Beitrag von J-F Labbeforever »

dieser verein zeigt bei ganz vielen themen immer wieder, dass er eigentlich ein provinzverein ist, und das ist auch durchaus etwas liebenswertes. ich finde es nicht so schlimm, wenn man bei stadionneubau etc. nicht so toll ist wie die "großen", möchte dafür aber eine gegenleistung : diese ist für mich als fan Fingerspitzengefühl, Augenmaß und, dass man nicht das bedürfnis hat alles nach vorschrift zu erledigen. dies wurde m.E. ganz gut erfüllt, indem man 16 jahre lang thermos und bierkisten mitnehmen durfte und das trotz verbot. wenn ich in eine Arena gehe erwarte ich nicht, dass ich eine thermo mitnehmen darf, aber ins cfs will ich das schon.
wenn ich jetzt auf einmal alles unpersönlich, rigide, strikt und ohne ausnahme nach vorschrift durchsetzen will, dann geht m.M nach dem spielbesuch freude verloren, die nicht nur durch den sport da ist, sondern auch durch das gemütliche trinken & diskutieren in den drittelpausen. wie soll ich bitte einen bekannten zum spielbesuch animieren, wenn er in einem zugigen stadion, nachdem er gefilzt wurde, überteuerten, lauwarmen glühwein trinken soll?
wer jetzt genau hinter allem steckt ist mir egal, ich hoffe nur dass man hier bald auf den boden der realität zurückkehrt und erkennt, dass ein fan nicht immer alles schluckt ,sondern auch kunde ist und als solcher durchaus mal gegen Unsinn rebelliert
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