Stephanie-Prozess

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Augsburger Punker
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Re: Stephanie-Prozess

Beitrag von Augsburger Punker »

Von Krolock hat geschrieben:
Nochmal: Alleine die prozentuale Anzahl der niemals stattgefundenen, aber angezeigten Sexualstraftaten liegt bei knapp 80 Prozent. Die von mir noch vor kurzem behaupteten 50 Prozent sind falsch.



Das bedeutet, von 100 angezeigten Sexualstraftaten basieren 80 auf falschen Aussagen?
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Von Krolock
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Re: Stephanie-Prozess

Beitrag von Von Krolock »

Augsburger Punker hat geschrieben:Das bedeutet, von 100 angezeigten Sexualstraftaten basieren 80 auf falschen Aussagen?


Ja
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Augsburger Punker
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Re: Stephanie-Prozess

Beitrag von Augsburger Punker »

Da sind dann aber auch Aussagen dabei, die z.B. ein Gutachter als falsch bewertet ...
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Von Krolock
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Re: Stephanie-Prozess

Beitrag von Von Krolock »

Augsburger Punker hat geschrieben:Da sind dann aber auch Aussagen dabei, die z.B. ein Gutachter als falsch bewertet ...


Nein, zu diesem Zeitpunkt gibt es noch keine Gutachter und noch keine Ärzte. Es geht um den Moment der Anzeigeerstattung.
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Manne
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Re: Stephanie-Prozess

Beitrag von Manne »

Von Krolock hat geschrieben:Nein, zu diesem Zeitpunkt gibt es noch keine Gutachter und noch keine Ärzte. Es geht um den Moment der Anzeigeerstattung.


Das dies soviele sind, finde ich sehr interessant, zudem zeigt es wo die wahre Macht im Lande ist, nähmlich bei den Damen der Schöpfung
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Horst Schimanski
Speedigel
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Re: Stephanie-Prozess

Beitrag von Speedigel »

Mutmaßlicher Stephanie-Peiniger hyperventilierend in Zelle gefunden
Ein Gefängniswärter entdeckte den Angeklagten in seiner Zelle mit «hochrotem Kopf». Der herbeigerufene Notarzt habe eine Hyperventilation festgestellt. Der Angeklagte habe den Zustand vermutlich selbst herbeigeführt.


Also ich Lebe in Dresden und bin So was von Sauer.
Habe eine Frau ein Kind von 3 Jahren.Jetzt Ließt man so was wieder.Notarz hatte er nicht gebraucht,Noch mal mit einem Kissen zudrücken das wäre gut gewesen.Das ist ein Nichts.
Wäre meiner kleine das passiert hätte ihn von Gefängnis Dach geschossen.Dann wären aber Die Menschenrechter gekommen.Also an allen Menschenrechter,dieses nichts hat keine Menschenrechten.Verhandel mit einen Nichts,ist doch lächerlich.


Also Liebe Behörden in Dresden macht ihn endlich alle,ihr habt ihn in der Hand nicht er euch.Fangt an es Ihm zu zeigen.
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Augsburger Punker
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Re: Stephanie-Prozess

Beitrag von Augsburger Punker »

Von Krolock hat geschrieben:Nein, zu diesem Zeitpunkt gibt es noch keine Gutachter und noch keine Ärzte. Es geht um den Moment der Anzeigeerstattung.


Um herauszufinden, ob eine Anzeige falsch ist oder nicht braucht es aber doch jemanden, der das beurteilt. Oder sitzt da bei der Polizei jemand, der nur jede 5. Anzeige aufnimmt, weil die anderen ja eh erfunden sind?
paul Kariya
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Re: Stephanie-Prozess

Beitrag von paul Kariya »

Rigoman hat geschrieben:Vielleicht schreckt es ja wirklich den einen oder anderen ab, aber immerhin ist es billiger als Gefängnis.
Ich würde solchen Idioten die letzten Tage ihres jämmerlichen Daseins so vermiesen, dass Ihnen die Hölle wie das reinste Paradies vorkommen würde.


1. http://www.wikipedia.de

"Die schwerstmögliche Strafe nach der Todesstrafe ist in den meisten Staaten die lebenslange Freiheitsstrafe. Dies bedeutet in der Regel, dass die Allgemeinheit und damit auch die Angehörigen der Opfer schwerer Straftaten die Kosten für die Haft der Täter tragen müssen. Dies wird von gesellschaftlichen Mehrheiten häufig abgelehnt, auch dort, wo die Todesstrafe gesetzlich abgeschafft wurde.

In Staaten, deren Verfassung die Menschenrechte verankert und schützt, sind jedoch rechtliche Mindeststandards zur Verhängung einer Todesstrafe gesetzlich garantiert. Weil es um Leben oder Tod des Straftäters geht, werden erhöhte Anforderungen an die Ermittlungen gestellt und Vorkehrungen zur Vermeidung von Fehlurteilen getroffen. Darum durchläuft ein Strafverfahren für zum Tod Verurteilte in der Regel einen Weg durch mehrere Instanzen und Appellationsverfahren. Es kann daher oft Jahre oder gar Jahrzehnte dauern.

Damit entfällt die Kostenersparnis im Strafvollzug, weil die auf ihre Hinrichtung oder deren Aufschub wartenden Haftinsassen ebenfalls versorgt, ihre Gerichtsverfahren und eventuell ihre Hinrichtung bezahlt werden müssen. In den USA kostet ein Prozess, der mit der Hinrichtung eines zum Tod Verurteilten endet, daher im Durchschnitt mehr als eine lebenslange Inhaftierung.
Gegen diese Begründung bestehen außerdem erhebliche ethische Bedenken: Eine mögliche Kostenersparnis dürfe kein Grund für die Beseitigung der Täter sein, weil damit die Rechtsstaatlichkeit des gesamten Strafvollzugs aufgehoben und der Willkür anheim gegeben werde."

Aber mal ganz unabhängig davon, dasss du im Unrecht warst, wie pervers ist es denn bitteschön einen Menschen hinzurichten um Geld zu sparen!


@Alibert:

Ich hab den Teil deines postes herausgesucht, in dem ich anderer meinung bin! Und nur weil ich eine andere Meinung vertrete, ist diese stumpfsinnig?? Und du hast nur in dem von mir zitierten ABsatz über die Todesstrafe abgewogen, und zwei Sätze sind meines Erachtens nach nicht ausreichend! Kindergartenkind, oder?
Speedigel
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Re: Stephanie-Prozess

Beitrag von Speedigel »

paul Kariya hat geschrieben:1. http://www.wikipedia.de

"Die schwerstmögliche Strafe nach der Todesstrafe ist in den meisten Staaten die lebenslange Freiheitsstrafe. Dies bedeutet in der Regel, dass die Allgemeinheit und damit auch die Angehörigen der Opfer schwerer Straftaten die Kosten für die Haft der Täter tragen müssen. Dies wird von gesellschaftlichen Mehrheiten häufig abgelehnt, auch dort, wo die Todesstrafe gesetzlich abgeschafft wurde.

In Staaten, deren Verfassung die Menschenrechte verankert und schützt, sind jedoch rechtliche Mindeststandards zur Verhängung einer Todesstrafe gesetzlich garantiert. Weil es um Leben oder Tod des Straftäters geht, werden erhöhte Anforderungen an die Ermittlungen gestellt und Vorkehrungen zur Vermeidung von Fehlurteilen getroffen. Darum durchläuft ein Strafverfahren für zum Tod Verurteilte in der Regel einen Weg durch mehrere Instanzen und Appellationsverfahren. Es kann daher oft Jahre oder gar Jahrzehnte dauern.

Damit entfällt die Kostenersparnis im Strafvollzug, weil die auf ihre Hinrichtung oder deren Aufschub wartenden Haftinsassen ebenfalls versorgt, ihre Gerichtsverfahren und eventuell ihre Hinrichtung bezahlt werden müssen. In den USA kostet ein Prozess, der mit der Hinrichtung eines zum Tod Verurteilten endet, daher im Durchschnitt mehr als eine lebenslange Inhaftierung.
Gegen diese Begründung bestehen außerdem erhebliche ethische Bedenken: Eine mögliche Kostenersparnis dürfe kein Grund für die Beseitigung der Täter sein, weil damit die Rechtsstaatlichkeit des gesamten Strafvollzugs aufgehoben und der Willkür anheim gegeben werde."

Aber mal ganz unabhängig davon, dasss du im Unrecht warst, wie pervers ist es denn bitteschön einen Menschen hinzurichten um Geld zu sparen!





Also ich finde ja was du so sagst,Klingt für mich das du diesem Menschen rechte einräumst die ihm zu stehen?Wo waren Stefanies Rechte?Die hatt er auch nicht beachtet.Dieses nichts hatt keine rechte.Und mit Geldsparen hatt es auch nichts zu tun.Sondern zum schutz der Kinder.Er ist wiederholungs täter.Tut mir Leid das ich nicht deiner Meinung bin.
paul Kariya
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Re: Stephanie-Prozess

Beitrag von paul Kariya »

Er hat Stefanies Rechte verletzt! Stimmt!
Aber soll sich ein moderner Staat auf eine Stufe mit dem Täter stellen und seine Rechte auch noch verletzen?
Es gibt eine genfer menschenrechtskonvention, die einjedem menschen Grundrechte gibt, die meiner meinung nach unumstösslich sind, und wo sich kein Staat der Welt darüber hinwegsetzen darf, und sei es nur eine Ausnahme!
Ist dir schonmal aufgefallen welche Länder der Welt noch die Todesstrafe im gesetz verankert haben?
Deutschland? Nein
England?Nein
Frankreich?nein
Italien?nein
China? Ja
Iran? JA
USA?Ja
Nordkorea?JA
Schon interessant!
Speedigel
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Re: Stephanie-Prozess

Beitrag von Speedigel »

Aber man sollte aber dafür Sorgen das Solche Leute nie wieder raus kommen und sich nicht aufen dach posieren können.Und noch forderungen stellen dürfen oder?In Holland gibt es schon bessere gesetze für solche leute.Er war schon trafrechtlich geworden mit so einer tat.Man hätte ihn in beobachtung haben müssen.Aber zu sagen hatten ihn nicht im Computer gespeicher das er dort gewohnt hatt ist schon traurig oder findes du nicht?Man sollte schon die gesetze ändern.härter und noch mals härter.
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Von Krolock
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Re: Stephanie-Prozess

Beitrag von Von Krolock »

Augsburger Punker hat geschrieben:Um herauszufinden, ob eine Anzeige falsch ist oder nicht braucht es aber doch jemanden, der das beurteilt. Oder sitzt da bei der Polizei jemand, der nur jede 5. Anzeige aufnimmt, weil die anderen ja eh erfunden sind?


Nein, die Zahl kommt ja dadurch zustande, da im Laufe der Ermittlungen die Unwahrheit ans Licht kommt. Durch Polizei bei der Vernehmung oder Hinweise auf Ungereimtheiten, durch StA oder Richter bei Verhandlungen, durch Gutachter oder durch Ärzte bei der Untersuchung. Die häufigste Ursache ist tatsächlich das "Anschwärzen" im partnerschaftlichen Bereich. Weiterhin werden gerne Väter in Scheidungsangelegenheiten als Täter genannt, um so finanzielle und sorgerechtliche Vorteile zu haben.

Ist scheißschwierig bei so einem sensiblen Thema, da man ja zunächst geneigt ist, einem Opfer zu glauben. Und im Sinne der Opfer sollte man das zunächst auch tun. Umkehrschluss ist aber, dass gerade hier ein Täter schnell gesellschaftlich vorverurteilt wird. Und bis die Wahrheit dann ans Licht kommt, hat der seinen Ruf längst weg.
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Augsburger Punker
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Re: Stephanie-Prozess

Beitrag von Augsburger Punker »

Von Krolock hat geschrieben:Nein, die Zahl kommt ja dadurch zustande, da im Laufe der Ermittlungen die Unwahrheit ans Licht kommt. Durch Polizei bei der Vernehmung oder Hinweise auf Ungereimtheiten, durch StA oder Richter bei Verhandlungen, durch Gutachter oder durch Ärzte bei der Untersuchung. Die häufigste Ursache ist tatsächlich das "Anschwärzen" im partnerschaftlichen Bereich. Weiterhin werden gerne Väter in Scheidungsangelegenheiten als Täter genannt, um so finanzielle und sorgerechtliche Vorteile zu haben.

Ist scheißschwierig bei so einem sensiblen Thema, da man ja zunächst geneigt ist, einem Opfer zu glauben. Und im Sinne der Opfer sollte man das zunächst auch tun. Umkehrschluss ist aber, dass gerade hier ein Täter schnell gesellschaftlich vorverurteilt wird. Und bis die Wahrheit dann ans Licht kommt, hat der seinen Ruf längst weg.


Wobei die "Unwahrheit" eben leider nicht die Unwahrheit sein muß. Da können im Einzelfall eine Polizeipsychologin, eine Anwältin, zwei Richter und noch ein paar Menschen der Meinung sein, daß eine Aussage wahr ist, aber eine geschickte Strategie eines Anwalts und Zweifel einer Psychologin reichen aus, um einen Fall schon vor einer Verhandlung zur Einstellung zu bringen.
grauerwolf
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Re: Stephanie-Prozess

Beitrag von grauerwolf »

Als absolut sozial, dazu nicht im mindesten rechtsradikal eingestellter einfacher Bürger, möcht ich einen ganz kurzen Kommentar abgeben:

1. Dieser "Mensch" hat sich zum Richter über das Leben eines Kindes ernannt!

2. Es sind keinerlei Anzeichen für irgendwelche humanen Reaktionen zu erkennen.

3. ...................... wieso durfte der überhaupt von dem Dach runter?
Agentmaxx
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Re: Stephanie-Prozess

Beitrag von Agentmaxx »

Witzig ist aber schon dass man hier vergisst, dass die Todesstrafe ja garnicht auf diesen Fall passt, denn die Todesstrafe würde dann ja nur auf Mord angewendet werden. Und ermordet hat er sie ja nicht. Somit hätte die deutsche Justiz den Problemfall Mario M. auch mit Todesstrafe noch an der Backe.


Und wer wirklich wirklich noch die Todesstrafe haben will, dem wünsche ich, dass man die Todesstrafe auch wirklich einführt ( ich weiß, das wird nicht passieren ) und zwar nur mit einem kleinen Zusatz: Der Henker wird dann durch Zufall aus der Bevölkerung gewählt. Aber dann bitte nicht sowas "pseudozivilisiertes" wie die Giftinjektion, sondern was schön eklig blutiges. Damit der Henker dann auch was davon hat. Am besten muss der Henker dann dem Opfer in die Augen sehen wenn er stirbt und im gleichen Raum sein.

Die Begründung dafür könnte man dann so anführen: Wenn wir die Todesstrafe als legitimes Mittel der Justiz ansehen, und die Justiz im Namen des Volkes handelt. Dann muss sich doch auch jeder einzelne im Volk nicht weiter daran stören, wenn das Urteil das in seinem Namen verhängt wird auch durch ihn vollstreckt wird. Ich will es zumindest keinem anderen Bürger zumuten in meinem Namen diese Entscheidung treffen und ausführen zu müssen.

PS: Wer dann evtl. noch Freude am Metzgern hat, der sollte sich vielleicht schon vorsorglich in Behandlung begeben, man weiß ja dass so traumatische Erlebnisse einen Menschen arg verstören können. Nicht dass wir uns mit so einer Praxis dann zuletzt noch die nächste Generation von abartigen Serienkillern züchten.
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