Markus hat geschrieben:naja, nur weil er die Abmahnung net zahlen muss bedeutet des noch lange net, dass er die Domain behalten darf...
Die hat er ja eh schon zurück gegeben als die Abmahnung kam.
Mr. Blubb hat geschrieben:Dennoch hat die Stadt laut Piratenpartei keine Namensrechte an "Augsburg"
Das wiederum ist eine, aus meiner Sicht sogar falsche, aber zumindest freche Behauptung der Piratenpartei Augsburg.
Mr. Blubb hat geschrieben:Das entscheidet nicht ein Richter, sondern das Gesetz dahinter.
Namensrechte haben Städte wohl doch, aber die greifen nur, wenn man der Stadt mit der Domain die Möglichkeit nehmen würde, sich im Netz zu präsentieren. augsburg.de wäre z.B. nicht in Ordnung, augsburgx.de usw. hingegen schon...
Zum einen entscheidet das wirklich ein Richter, weil es in diesem Bereich nur ein sehr schwammiges Gesetz gibt.
augsburgr.de könnte nämlich eine so genannte "Vertipper Domain" sein, und da gab es schon Richter die für den Rechteinhaber entschieden haben.
Doch diese Entscheidung müsste erst ein Richter treffen. Denn so klar ist das nicht, wie es sich die Stadt vorstellt, aber auch nicht so klar wie hier teilweise gesprochen wird.
Das einzige was an diesem Fall "klar" und einfach ziemlich scheiße ist, ist das Vorgehen der Stadt. Der Kerl hat ja sogar angefragt, da reicht es doch zurück zu schreiben: Nein, wir sind damit nicht einverstanden, bitte geben Sie diese Domain zurück.