Der blaue Klaus hat geschrieben:Interessant wäre in diesem Zusammenhang einmal die Begründung für die einstweilige Verfügung, die habe ich bisher eigentlich noch nirgendwo gelesen.
Die Begründung für die Verfügung wirst Du als Privatperson und Nichtverfahresbeteiligter normalerweise nie zu Gesicht bekommen - es sei denn, daß sie öffentlich bekanntgegeben wird. Und das ist bei Einstweiligen Anordnungen normalerweise nach Abschluss des Hauptverfahrens der Fall.
Der blaue Klaus hat geschrieben:Wenn eine Satzung, die sich eine Gesellschaft selbst gegeben hat keinerlei Rechtsgültigkeit mehr zu haben scheint, warum handeln wir dann eigentlich nach einem 9000 Punkte Plan? Kann doch offensichtlich eh keiner rechtskräftig durchsetzen.
Ist am Ende die ganze Satzung das Stück Papier nicht wert, auf dem sie steht?
Dein Kommentar beruht offensichtlich auf eine fehlende Information:
Die DEL-Satzung ist die Gesellschafterordnung der DEL Betriebs GmbH zur Regelung des Betriebs der DEL. Die Grundlage wann und wie eine DEL-Lizenz für einen Teilnehmer entzogen werden kann, ist dort regelt. Und diese Auslegung dieser Regelung ist gerade Teil des Rechtsstreits zwischen der DEL und dem DEL-Gesellschafter und zugleich DEL-Spiellizenznehmer EC Kassel Huskies Sportmanagement GmbH
Damit die DEL überhaupt eine reguläre Liga im Sinnes de IIHF ist, wurde zwischen
der DEL, dem DEB und der ESBG ein Kooperationsvertrag geschlossen, dessen aktuelle Version seit 2006 eine Regelung über die Verzahnung zwischen der DEL und der ESBG-2. Bundesliga beinhaltet. Ein Punkt in dieser Regelung sind die Vorrausetzungen für die Spielstätte und dazu zählt die 9000-Punkte-Regelung.
Dieser Punkt steht im Zusammenhang mit dem Rechtstreit DEL und Kassel Huskies überhaupt nicht zur Debatte.