Grenth hat geschrieben:Wenn man dem Architekten aber die Chance zum Nachbesser nicht gewährt verzichtet man gleichzeitig auf etwaige Ansprüche in einem späteren Verfahren.
Wenn die Stadt dann kommt und sagt: Hier, wir wollen x Mio € dann beruft Öttl sich auf die nicht gegebene Chance zur Nachbesserung.
Rechtlich gesehen ist man quasi gezwungen Öttl dran bleiben zu lassen.
Muss man ihnen das Recht einräumen, Nachbesserungen zu bauen, oder nur zu planen.
Also wenn die jetzt mit einer Eisflächenerhöhung und Aufbauten kommen und der Nixdorf sagt, das ist jetzt besser, aber immer noch nicht gut: Kann man ihnen dann den Auftrag entziehen, ohne später Probleme zu bekommen?!