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2 Eisbärenspieler in Haft - u.a. Bradley Bergen

Verfasst: 12.09.2003 16:52
von Hockeygod
Tja, nur wenn zwei Leute, die keinen Kontakt mehr haben durften und nur getrennt voneinerder GEHALTEN und vernommen wurden und dasselbe erzählen, denke ich, kann man sich ganz gut ausmalen, wer gelogen hjat, zumal alle Beweise gegendie angebliche Tat sprechen.

Vielleicht will die Staatsanwältin mit solch einer Aussage nur selbst aus der Schußlinie geraten, denn sie macht ja mit Aussagen wie : "Es geht nicht mehr um die Tat an sich, die steht fest, sondern bloß noch um das Strafmaß!" usw. auf sich aufmerksam und sowas kann auch verfolgt werden.

2 Eisbärenspieler in Haft - u.a. Bradley Bergen

Verfasst: 12.09.2003 17:14
von Alter Schwede
&quot hat geschrieben:Vielleicht will die Staatsanwältin mit solch einer Aussage nur selbst aus der Schußlinie geraten, denn sie macht ja mit Aussagen wie : "Es geht nicht mehr um die Tat an sich, die steht fest, sondern bloß noch um das Strafmaß!" usw. auf sich aufmerksam und sowas kann auch verfolgt werden.
Genau das gleiche habe ich mir auch gedacht.

Dany

2 Eisbärenspieler in Haft - u.a. Bradley Bergen

Verfasst: 12.09.2003 17:21
von Tom
&quot hat geschrieben:Tja, nur wenn zwei Leute, die keinen Kontakt mehr haben durften und nur getrennt voneinerder GEHALTEN und vernommen wurden und dasselbe erzählen, denke ich, kann man sich ganz gut ausmalen, wer gelogen hjat, zumal alle Beweise gegendie angebliche Tat sprechen.

Vielleicht will die Staatsanwältin mit solch einer Aussage nur selbst aus der Schußlinie geraten, denn sie macht ja mit Aussagen wie : "Es geht nicht mehr um die Tat an sich, die steht fest, sondern bloß noch um das Strafmaß!" usw. auf sich aufmerksam und sowas kann auch verfolgt werden.
Könnte durchaus sein, denn so ein Fall macht natürlich auch einen Haufen Puplicity und wenn dann noch desöffteren der Name der Staatsanwältin fällt, ist dies sicherlich ein schöner Nebeneffekt..

2 Eisbärenspieler in Haft - u.a. Bradley Bergen

Verfasst: 16.09.2003 12:35
von dino´s best fan!
Bergen trainiert wieder - "Die Ereignisse sind schwer zu verkraften"

Sechs Tage nach der Freilassung aus schwedischer Untersuchungshaft hat Eishockey-Profi Brad Bergen das Training mit den Eisbären Berlin am Dienstag wieder aufgenommen.

Er hielt eine kurze Ansprache an die Mannschaft und führte danach ein Gespräch mit Trainer Pierre Page. "Ich freue mich auf das Eis. Die Ereignisse sind schwer zu verkraften", sagte er.

Bergen hatte wie sein Teamkollege Yvon Corriveau 19 Tage in Haft gesessen, weil sie im Trainingslagers in Schweden eine 20-Jährige Frau vergewaltigt haben sollten. Die Vorwürfe erwiesen sich als falsch. Corriveau wird wegen eines Fingerbruchs erst am Mittwoch wieder trainieren.

sport1.de

2 Eisbärenspieler in Haft - u.a. Bradley Bergen

Verfasst: 29.09.2003 18:24
von dino´s best fan!
Eisbären-Profis verklagen Schweden

Die Eishockey-Profis Yvon Corriveau und Brad Bergen vom DEL-Klub Eisbären Berlin haben das Land Schweden auf Schadensersatz verklagt.

Die beiden Spieler hatten 18 Tage in schwedischer Untersuchungshaft verbracht, bevor sie vom Verdacht der Vergewaltigung einer 20-jährigen Schwedin freigesprochen wurden.

Wir haben uns am Telefon darauf verständigt, die Frau nicht anzuklagen. Stattdessen eröffnen wir den Prozess gegen das Land Schweden und verlangen Schadensersatz", so Corriveaus Anwalt Lars Engstrand der Berliner Tageszeitung "BZ". Der Jurist rechnet mit einer Entschädigung in Höhe von bis zu 25.000 Euro pro Person.

sport1.de

2 Eisbärenspieler in Haft - u.a. Bradley Bergen

Verfasst: 29.09.2003 18:30
von Urmel1974
&quot hat geschrieben: Der Jurist rechnet mit einer Entschädigung in Höhe von bis zu 25.000 Euro pro Person.
:shock:

Ohne dies jetzt bewerten zu wollen, aber nach deutschem Recht wäre es in einer vergleichbaren Situation eher problematisch, einen zu beziffernden Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung (§ 839 BGB) durchzusetzen. Und der nach deutschem Recht im Falle einer letztlich zu Unrecht erfolgten Untersuchungshaft grundsätzlich einschlägige § 7 Strafverfolgungsentschädigungsgesetz (StrEG) lautet wie folgt:
§ 7
Umfang des Entschädigungsanspruchs
(1) Gegenstand der Entschädigung ist der durch die Strafverfolgungsmaßnahme verursachte Vermögensschaden, im Falle der Freiheitsentziehung auf Grund gerichtlicher Entscheidung auch der Schaden, der nicht Vermögensschaden ist.

(2) Entschädigung für Vermögensschaden wird nur geleistet, wenn der nachgewiesene Schaden den Betrag von fünfundzwanzig Euro übersteigt.

(3) Für den Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, beträgt die Entschädigung elf Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung.

(4) Für einen Schaden, der auch ohne die Strafverfolgungsmaßnahme eingetreten wäre, wird keine Entschädigung geleistet.
Nach deutschem Recht wäre ein Betrag in einer Größenordnung von 25.000 Euro somit jedenfalls eher schwer durchsetzbar - ich bin aber kein Experte für schwedisches Recht, der die hier maßgebliche Rechtslage darstellen und beurteilen könnte.

Damit's aber klar ist: Für eine zu Unrecht erfolgte Untersuchungshaft muss grundsätzlich Entschädigung geleistet werden.