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Verlinkung von externen Bildern

Verfasst: 26.05.2011 16:56
von Markus
Servus,

aus rechtlichen Gründern, dürfen ab sofort keine Bilder mehr in Threads eingebunden werden - es sei dann man ist im Besitz der jeweiligen Bild-Rechte.
Bilder sollten somit nur noch als Link eingebunden werden.

mfg
Markus

Verfasst: 27.05.2011 19:08
von Ryan
Und welchen großen Unterschied macht das juristisch gesehen?

Im Prinzip gar keinen, da man als Forenbetreiber regelmäßig erst ab Kenntnis der relevanten Inhalte haften würde. Es macht das Forum nur ein Stück weit lebloser...

Oder gibt es einen speziellen Grund für dieses Vorgehen?

Verfasst: 27.05.2011 19:13
von Rigo Domenator
Ryan hat geschrieben:Und welchen großen Unterschied macht das juristisch gesehen?

Im Prinzip gar keinen, da man als Forenbetreiber regelmäßig erst ab Kenntnis der relevanten Inhalte haften würde. Es macht das Forum nur ein Stück weit lebloser...

Oder gibt es einen speziellen Grund für dieses Vorgehen?
Ja leider ne Abmahnung wegen einem Frauenbild im erotischen Thread...

Verfasst: 27.05.2011 19:27
von Robby #9
Rigo Domenator hat geschrieben:Ja leider ne Abmahnung wegen einem Frauenbild im erotischen Thread...

Dieser Thread ist ganz verschwunden, oder ?

Verfasst: 27.05.2011 19:33
von Mr. Blubb
Interessant. Der aktuelle rechtliche Stand ist nämlich wirklich, dass der Forenbetreiber erst dann haftet, wenn er von der Rechtsverletzung erfährt, während man nicht erwarten kann, dass ein Forenbetreiber selbst nach solchen Verletzungen suchen muss.

Aber: Es macht quasi keinen Unterschied, ob man das Bild direkt einbindet oder nur einen Link setzt, da man sich den fremden Inhalt durch den Link schon zu Eigen macht, würde die neue Regel in der Hinsicht also nochmal überdenken.

Verfasst: 27.05.2011 19:47
von Ryan
Rigo Domenator hat geschrieben:Ja leider ne Abmahnung wegen einem Frauenbild im erotischen Thread...
Ich würde ja fast auf eine Kanzlei aus Berlin tippen, die bekannt dafür ist B- und C-Promis zu vertreten...und zwar wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts...Aber das ist reine Spekulation ;)

Aber wie ich bereits schrub, Haftung erst ab Kenntnis, diese Einschränkung gilt auch für das zu Eigen machen, das Mr. Blubb erwähnte. Egal was manch Winkeladvokat auch zu erzählen versucht. Ich hoffe ihr habt die Unterlassungserklärung nicht so akzeptiert, wie sie der Anwalt vorgelegt hat...

Ich hab das teilweise Theater auch über 4 Jahre lang mitgemacht mit einer weit größeren Community und einer weiteren Webseite. Ich würde dir/euch einen speziellen Medienrechtler empfehlen. Dr. Bahr hat da zb einen sehr guten Namen und Ruf, ist aber natürlich auch nicht der Billigste.

Verfasst: 28.05.2011 08:56
von Markus
Okay - Regelung widerrufen - bisher bleibt alles wie beim alten - also diesen Thread erstmals ignorieren...