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In was für einer Zeit leben wir bzw wo gehen wir erst hin???
Verfasst: 09.11.2011 13:37
von schmidl66
Verfasst: 09.11.2011 14:02
von punisher
Puh...mir schwante um die Zukunft meiner sportlichen Karriere schon wieder böses, als ich den ersten Artikel aufmachte.
Aber so bleibts ja beim Kopf schütteln...
Krank ist das doch alles....
Verfasst: 09.11.2011 14:03
von Tommy-Fan
Ich hab mich zu Nummer 2 noch nicht entschieden, ob ich es widerlicher finde, dass sie mit dem Kumpel ihres neuen! Freundes rumvögelt, oder ob sie den dann auch noch aus Angst anzeigt. Freund trifft es wohl nicht ganz, es war wohl Zuhälter gemeint...
Verfasst: 09.11.2011 18:13
von Bluedragon
Fall Nr 2 verstehe ich irgent wie nicht so ganz.Warum behauptet sie überhaupt vergewaltigt worden zu sein.Warum hat sie ihrem "Freund" es einfach nicht erzählt ?
Verfasst: 09.11.2011 18:30
von djrene
Bluedragon hat geschrieben:Fall Nr 2 verstehe ich irgent wie nicht so ganz.Warum behauptet sie überhaupt vergewaltigt worden zu sein.Warum hat sie ihrem "Freund" es einfach nicht erzählt ?
Weil der dann vielleicht seine Ehre beschmutzt gesehen hätte und sie Angst vor Handgreiflichkeiten hatte. Kommt ja leider desöfteren mal vor.
Verfasst: 09.11.2011 19:52
von Bensen
Dabei haben wir noch "Glück", dass sich Sachverhalte wie der des ersten Linkes noch schwer in Grenzen halten. Beim zweiten siehts da ganz anders aus...
Verfasst: 09.11.2011 21:41
von punisher
Mei, wird ihnen doch tagtäglich auf in den RTL Soaps vorgemacht, wies geht...
Verfasst: 09.11.2011 22:54
von Der blaue Klaus
Ich empfehle zu diesem Thema - ein meiner Meinung nach - im Kern ziemlich gutes Buch: Ulrich Wickert, "Der Ehrliche ist der Dumme - über den Verlust der Werte".
Verfasst: 10.11.2011 08:33
von schmidl66
punisher hat geschrieben:Mei, wird ihnen doch tagtäglich auf in den RTL Soaps vorgemacht, wies geht...
Danke!
Erweitere um RTL2, SAT1, PRO7, Kabel,....

Verfasst: 10.11.2011 09:36
von punisher
Gehen wir mal auf Fall 2 näher ein.
Kumpel sagt grad: Also immer filmen.
Wäre das ein Beweis den man vorbringen kann, wenn man ohne das Wissen der Dame den Akt filmt?
Oder müsste der Richter das dann ablehnen, weil ich das gar nicht filmen darf, ohne das die zustimmt?
Verfasst: 10.11.2011 10:31
von IamCanadian
punisher hat geschrieben:Gehen wir mal auf Fall 2 näher ein.
Kumpel sagt grad: Also immer filmen.
Wäre das ein Beweis den man vorbringen kann, wenn man ohne das Wissen der Dame den Akt filmt?
Oder müsste der Richter das dann ablehnen, weil ich das gar nicht filmen darf, ohne das die zustimmt?
Ich könnte mir vorstellen, dass das zwei verschiedene Sachverhalte sind.
Als Beweismittel wird der Film schon dienen können.
Aber die Frau könnte Dich vermutlich auf Grund des heimlichen Filmens verklagen. Ist aber natürlich definitv das kleinere Übel....
Blöd wirds nur dann, wenn sie Dich gar nicht anzeigen will aber mitbekommt, dass Du sie heimlich filmst

Wäre ne tolle Story für ne RTL-Soap!
Verfasst: 10.11.2011 10:31
von thomas
Verfasst: 10.11.2011 11:39
von Von Krolock
Filmen geht in Ordnung.
Der Privatmann hat keine strafprozessualen Fesseln, die die gerichtliche Verwertbarkeit aufheben. Der Film ist ein glasklares Beweismittel, wenn er denn entlastet.
Dass man sich eines Vergehens des Kunsturheberrechtsgesetzes schuldig macht, steht auf einem anderen Blatt. Dies wird vermutlich umgehend eingestellt, wenn kein Strafantrag erfolgt. Und selbst dann wird möglicherweise auf den Privatklageweg verwiesen. In jedem Fall ist das Delikt geringwertiger.
Verfasst: 10.11.2011 11:41
von schmidl66
Besser hätte es Herr Hold oder Frau Salesch auch nicht erklären können

Verfasst: 10.11.2011 11:43
von punisher
Dann film ich ab jetzt immer....
Verfasst: 10.11.2011 11:46
von thomas
mach das. in meim alter lohnt das nimmer wegen des einen filmchens pro jahr....

Verfasst: 10.11.2011 11:47
von Von Krolock
punisher hat geschrieben:Dann film ich ab jetzt immer....
Damit machst du dich aber strafbar. Du erkennst den Unterschied?
Verfasst: 10.11.2011 12:11
von punisher
Dachte halt, könnte man das nächste mal im Keller ansehen. Lehrmaterial, quasi...
Wobei ich befürchte das 50 Schuß nicht zu toppen sind...

Verfasst: 10.11.2011 20:16
von good luck
Sind Negerinnen am Start??
Verfasst: 10.11.2011 20:20
von Bensen
Es darf der Vollständigkeit halber auf die in diesem Fall unter Umständen einschlägige strafrechtliche Norm des §201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) hingewiesen werden.
Etwaige schuld-, rechtswidrigkeit- oder tatbestandausschließende Aspekte unbeleuchtet belassen...